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Dafern das Besitztum in Gewerbeetablisse-
ments, Geschäftsniederlassungen oder Gewerbs-
anlagen und in Grundstücken besteht, die vom
Besitzer zu gewerblichen Zwecken benutzt
werden
nähere Bezeichnung des An «-
. gabe,wteotel
Gewerbeskablisemenrs. Arbeiter, Arbeiterinnen,
der Geschäftsniederlassung Gesellen. Werkführer,
odet Gewerbsansage Kommis und andere
unter Angabe des Gegen. Gewerbsgehilfen von
stardes er etabfon dem Betreffenden ständig
lonstigen * beschäftigt werden und
ben ber wieviel von jeder Art
9. 10.
— s. Bemerkung —
Schätzung
des Ein= des ge-
kommens meinen
aus dem Werts des
Besitztume Besitztums
durch die
Gemeindebehörde
(bei Teilhabern
anteiliger Betrag)
11. 12
Anmerkungen des Steueramts
Es ist festgestellt im
Veranlagungs-
verfahren
Etwaige
besondere Be-
Be-
sondere
Be-
mer-
kungen
zur Er-
läuterung
der
Schätzung
das
Ein-
kommen
auf
der
gemeine
Wert
Bemerkung
13.
Bemerkung: Der gemeine Wert eines gewerblichen Besitztums
Ist die Gemeindebehörde bei ihrer Schätzung auf bloße
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Vermutungen angewiesen, so bedarf es der
Ausfüllung der Spalten 11 und 12 nicht und ist der Grund der Nichtausfüllung in Ziffer 13 ausdrücklich her-
vorzuheben.
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