Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

F. 
15 der Verordnung.) 
Nachweisung 
über 
die bei . . . . beschäftigten 
in 
wohnhaften Versonen. 
       
        
Vor- 
und 
Familien- 
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Gesamt- 
betrag des 
        
      
der 
freien 
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in Spalte Anmerkungen 
5 bis 7 
6 
asoo 
der beschäftigten Personen 
f 
In Spalte 10 ist für Personen, die nicht im ganzen Jahr beim Auskunftgebenden beschäftigt gewesen sind, anzugeben, auf welchen 
Zeitraum sich die Angabe bezieht. 
Nicht aufzunehmen ist das Personal, das die Wohnung des zur Ausfüllung dieser Nachweisung Verpflichteten teilt. 
b4 utuneh Machweisung ist von dem zu ihrer Erteilung Verpflichteten unter Bechügme des Ortes und Tages der Ausfertigung unter- 
wiftlich zu vo 
ziehen. 
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