Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

(5 15 der Verordnung.) 
Einschätzungsbezirl-Nr. Für natirliche Personen. 
Selbsteinschühung. Abzugeben bis 15. Januar 191 
de (Name), 
(Stand), 
in (Wohnort, Eingangsvermerk 
(Straße, Haus-Nr. 
für das kommende Steuerjahr (vom 1. April d. J. bis 31. März u. J.) 
Mein steuerbares Jahreselnlommen einschließlich desjenigen meiner Kinder, 
welchem mir kraft ellerlicher Gewalt die Nuzniebunf zusleht, und eluschliehzlich des. tchn 
kommens meiner Ehefrau, auch desleuigen, an welchem ich nicht die Nutznießung habe, 
beträ 
  
I. aus Kapitalvermögen: 
a) zun geldwerten Vorteilen aus saopstessorderungen ie ieder Art nach 
m Ergebnisse des letzten Kalend 
b) an Gewinnen aus den nicht im Handels. oder ewerbebetrie 
unternommenen Spekulationsgeschäften: . 
II. aus Grundvermögen: 
a) nach dem Ergebnisse des letzten Kalender- 
jahres und z 
1. Favunch -. der Wohnung im eigenen Hause: 
2 Mieieimmahmen 
3. Betrieb der Land= und geltrn n nach Abzug der 
ar verpachtelen Grundliüccken 
4 
Asvbinnkestea (gb.ld# 
4. Pachteinnahme aus ha 
b) wenn über den Betrieb der Land= und Forstwirtschaft en 
  
ordnete, den Reinertrag ziffermähig nachweisende Bücher 
flührt werden, der Ertrag aus ihr nacht 8 D#rchschaitee Kls 
drei letzten Betriebsjahre: 
III. 4„% *- und Gewerbe 
ergbau) nach Abzug der Geschäfts= und Betriebsunkosten cbe 
u " der Zinsen veb Betriebe angelegten eigenen Kar Sbtt 7 
wie der im Hauehalte verbrauchten Erzeugnisse und Waren des Betri 
a) nach dem Ergebnisse des letzten ur d 
b) wenn aber Handelsblicher nach Vorschrift der §8 88 # Hand 
gesetzbuchs geführt werden, nach Zjährigem Drhschn te: 
  
und zwar nach dem Ergebnisse des Geschäftejahres 
19 mit * 
1 7 - 
½ 
Sa.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.