Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

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4. Bezeichnung besonderer GErmäßigungsgründe: 
a) für Siuewpsichtige mit einem Lesamteinkommen bis zu 4000 A: 
(§F 19 Abs. 1 und 2 des Ges., Kindervorrecht) 
Ich beanspruche Siciewermahlom gemäß § 19 Abs. 1, 2 E. St. G. 
# für i- die bis zum 1. April 1912 noch nicht 14 Jahre alt sind. 
4) für folg onstige Angehörige (lausgenommen Ehefrau), 
deren Ween mir gechih oblieg 
b) wegen etwa vorliegender besonders 
zngünhiger Verhältnisse (6 19 
Abs. Gesetzes) infolge 
—ni’ihbh Belastung 
durch Unterhalt und Erziehung 
der Kinder, Verpflichtung zur 
Unterhaltung mittelloser Ange- 
höriger, andauernde Krankheit, 
Verschuldung oder besondere Un- 
glücksfälle (nähere Bezeichnung 
erforderlich). 
5. für Stenerpflichtige mit Einkommen an Besoldungen und Pensionen aus öffentlichen Kassen: 
Ist der Abzug on * (6 15 Abs. 6 des ESt.G.) gerechtfertigt? 
: Auezusüllen nur bejahendenfalls. 
6. krm nnerheiratete und auch nicht verbeiratt gewesene Steuerpflichtige, welche am 1. 
das 30. Lebensjahr vollendet haben 
/n unterstützungsdürstigen unher Unterstützungen gewährt, die 
mehr als ½ des Gesamteinkommens betra 
(Bejahendensalls nähere Falchrns ersorderlich.) 
7. Soustige Bemerkungen: 
Ich verslchere hlermit, alle vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Ge- 
wissen gemacht zu haben 
(Ort), den 191 
(Unterschrift) 
Selbsteluschähungen ohne Unterschrift gellen nicht als abgegeoen.
	        
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