Unternehmen zu den Überschüssen, welche auf den Geschäfts-
betrieb und das Einkommen aus Grundbeslitz im Sbenten-
ume entfallen
i Ge Alchaft wen, welche in mehreren Gemeinden des
Farsaentums steuerpflichtig sind, ist nebenstehend die gleiche
ngabe für die verschiedenen Gemeinden zu machen.
b) für juristische Persouen, Personenvereiuc von lcht geschlossener Mitgliederzahl,
dle nicht unter a) genannt ünd, sowle mit dem Rechte des Vermögenserwerbs
ausgestattete Vermögeusmassen:
Es beträgt der Reinertrag des werbend hiervon glaui
angelegten Vermögens Gemeinde“)
6) aus Grundvermögen . . . »i-
b) aus gewerblichem Betriebe % %
0) aus Hapital- oder sonstigem werbenden
6 m
zusammen: r
wie oben.
**) Auszusüllen für die Fälle, in denen eine andere inländische Gemeinde neben der oben be-
zeichneten Gemeinde an der Befleuerung teilnimmt.