gesellschaft zum
6½ m— *
7. Sonstiges Vermögen, und zwar bares Geld deut-
scher Währung, Reichskassenscheine, Reichsbanknoten
(ausschließlich der aus den laufenden Jahresein-
künften herrührenden Bestände). — Neunwert
Wertpapiere (auch Aktien, Anteilscheine und dgl.,
welche in Deutschland einen Börsenkurs haben). —
Kurswert
Wertpapiere ohne Börsenkurs, Silber und Gold in
Barren, Fremde Geldsorten. — Verkaufswert —
Noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital-
oder Rentenversicherungen — zu berechnen mit ½
der Summe der bisher gezahlten Prämien= oder
Kapitalbeiträge oder mit dem Rückkaufswerte
Nießbrauchrechte, soweit sie nicht den Charakter von
Dien teintunften haben oder schon unter 3 bewertet
nd
. #.
Urheber-, Verlags-, Patent= und sonstige selbständige
Rechte und Gerechtigkeiten, die einen in Geld schätz-
baren Wert hohen
sonstige Kapitalforderungen aller Art, Hypotheken
usw. einschließlich der Spareinlagen bei Sparkassen,
Amortisations= und Reservefonds bei Landkassen und
andern Kreditinstitueten . . .
Geschäftsguthaben bei eingetragenen Genossenschaften,
Geschäftsanteile bei Gesellschaften mit beschränkter
Haftung und anderer Einlagen berechnet nach dem
Nennwert.. ....
(Unbeitreibliche Forderungen bleiben außer Ansatz)
Zusammen 6
Zusammen 1