Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

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Schlußprotokoll. 
Bei der Unterzeichnung des Vertrags vom heutigen Tage über die Er- 
richtung eines gemeinsamen Oberversicherungsamtes in Gera sind die unterzeichneten 
Bevollmächtigten noch über nachstehende Punkte übereingekommen: 
I. Zu Artikel 4. 
Erssttmalig wird besetzt die Stelle des Direktors von Sachsen-Altenburg, die 
des Mitglieds im Hauptamte von Reuß jüngerer Linie, des Mitglieds im Neben- 
amte von Reuß älterer Linie. 
Die Besetzung bei Stellenwechsel bleibt weiterer Vereinbarung vorbehalten. 
II. Zu Artikel 7. 
Es werden folgende Besoldungsordnungen festgesetzt: 
  
S#ln, nach 3 nach 6 nach Hnach 12 nach 160ach 19! End- 
gehal!n Jahren Johren Jahren Jahren Jahren Jahren gehalt 
  
1. Direktor 5200| 5800|| 6400q] 7000 7500 8000 
2. Mitglieder 3500 4000 45005000 500000 600 
3. Sekretär 2400 |2700|] 290 1000000 3800 
4. Assistent 170000900 2100|0 2300| 250000 200 
5. Diener 1300400| 1500600 700OC000 
  
  
  
  
  
  
  
  
Das Gehalt des nebenamtlichen Mitglieds ist nur zur Hälfte aus der Kasse 
des Oberversicherungsamts, und zwar an denjenigen Staat zu zahlen, welcher den 
betreffenden Beamten im Hauptamte angestellt hat und besoldet. 
Die Stiellvertreter der Mitglicder des Obewersicherungsamts (Artikel 2 des 
Vertrags) erhalten außer etwaigen Reisekosten keine besondere Vergütung. 
III. 
Die Bestimmungen dieses Schlußprotokolls sollen ebenso verbindlich sein, wie
	        
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