Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

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vom 26. November 1912, "6 
die Johann Heinrich Schubert-Stiftung betreffend. 
Im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten haben Seine 
Durchlaucht der Regent die für die Kirchgemeinde Pöllwitz errichtete 
Johann Heinrich Schubert-Stiftung 
als eine rechtsfähige zu genehmigen und als eine milde Stiftung anzuerkennen gernuht. 
Solches wird hiermit zur öffentlichen Kennntnis gebracht. 
Greiz, den 26. November 1912. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
47. Reg 1 2. M# 4 ch 
vom 2. Dezember 1912, 
betreffend das gemeinsame Oberversicherungsamt 
und die Versicherungsämter. 
Im Anschluß an die Regierungsbekanntmachung vom 18. September 1912 
(Gesetzsammlung S. 215) wird folgendes bestimmt: 
5 1. 
Der Direktor des gemeinsamen Oberversicherungsamtes in Gera verpflichtet 
die Mitglieder und deren Stellvertreter sowie die übrigen Beamten des Oberver- 
sicherungsamtes. Er ist Dienstbehörde der letzteren und besorgt die Verteilung der 
Geschäfte des Oberversicherungsamtes nach § 2 Absatz 2 und 8 7 der Kaiserlichen
	        
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