Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

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!V. 
Von den unter II 8, b und d—k ausgeführten Klassen des Ehrenkreuzes 
wird dic erste Klasse an einem breiten amarantroten gewässerten Bande um den 
Hals, die anderen Klassen an einem gleichen, aber schmäleren Bande im Kuopfloche 
oder an der Schnalle auf der linken Brust getragen. 
Das Offizierskreuz wird ohne Band auf der linken unteren Brustseite getragen. 
V. 
Bei Erlangung einer höheren Klasse des Ehrenkreuzes ist die früher ver- 
liehen gewesene niedere Klasse, mit Ausnahme der Kriegsdekorationen, zurückzugeben. 
B. Der Fürstlich Reußische Berdienstorden für Kunst und Wiseenschaft. 
l. 
Der Verdienstorden für Kunst und Wissenschaft, welcher speziell für besondere 
Verdienste und ausgczeichnete Leistungen in Kunst und Wissenschaft an Inländer 
sowohl wie an Ausländer verliehen werden kann, besteht in: 
1. dem Verdienstkreuz I. Klasse, 
2. dem Verdienstkreuz II. Klasse, 
3. der Medaille in Gold und Silber. 
II. 
Die Insignien dieses Ehrenzeichens bestehen in: 
a) der ersten Klasse 
aus einem achtspitzigen Krenz mit mattem Grund und glänzenden Rändern an den 
Das glänzende Mittelstück, welches auf der Vorderseitc das Fürstliche 
Wappen und auf der Rückseiie ein H. mit der Krone trägt, ist von zwei über die 
Felder gezogenen Lorbeerzweigen znschlungen. Das rechte und linke Feld tragen 
außerdem die Inschrift: „Litteris et Artibus“ 
b) der zweiten Klasse 
aus demselben Kreuz in Silber. 
c) der Medaille in Gold und Silber. 
Dieselbe ist von einem Lorbeerkranz umrahmt und trägt auf der Vorderseite 
die Inschrift: „Litteris et Artibus“, auf der Rückseite ein H KR. 
III. 
Verdienstkreuze wie Medaillen sind an einem roten gewässerten, mit schwarz- 
gelben Randstreisen versehenen Bande auf der linken Brust oder im Knopfloch 
zu tragen. 
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