Um diese Ausbildung zu fördern, sind die Schulamtskandidalen, soweit mög-
lich in gegliederteren Schulen zu verwenden; auch kann in geeigneten Fällen die
wöchentliche Pflichtstundenzahl für sic von Fürstlichem Konsistorium herabgesetzt werden.
Greiz, den 1. März 1912.
Fürstlich Neuß.- Plauisches Konsistorium.
v. Meding.
Saupe.
12. Konfistorial-Bekanntmachung
vom 2. März 1912,
betreffend Grundsätze für die Vorbereitung der Schulamtskandidaten
auf die lI. (Wahlfähigkeits-) Prüfung.
1.
Die Anleitung der Schulamtskandidaten erfolgt in örtlich begrenzten Bezirken
durch Beauftragte des Fürstlichen Konsistoriums.
Von diesen werden jährlich in jedem Bezirke mindestens 4 Konferenzen mit
den Schulamtskandidaten veranstaltet. Das Arbeitsgebiet umsaßt die Theorie und
die Praxis der Unterrichtswissenschaft.
2.
Um die Schulamtskandidaten throrctisch zu fördern, wird in den Konserenzen
durch gemeinsame Lektüre mit nachfolgender Besprechung oder an der Hand von
Referaten getrieben
a. das Studium pädagogischer Schriftwerke (alter und neuer, theoretischer
und praktischer),
b) das Kinderstudium, das bestimmte Tatsachen, Erscheinungen, Probleme
des Kinderlebens sammelt und wertet,
c. das Studium der Schulgesebgebung einschließlich der Schulgesund=
heitspflege.