Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

Um diese Ausbildung zu fördern, sind die Schulamtskandidalen, soweit mög- 
lich in gegliederteren Schulen zu verwenden; auch kann in geeigneten Fällen die 
wöchentliche Pflichtstundenzahl für sic von Fürstlichem Konsistorium herabgesetzt werden. 
Greiz, den 1. März 1912. 
Fürstlich Neuß.- Plauisches Konsistorium. 
v. Meding. 
Saupe. 
12. Konfistorial-Bekanntmachung 
vom 2. März 1912, 
betreffend Grundsätze für die Vorbereitung der Schulamtskandidaten 
auf die lI. (Wahlfähigkeits-) Prüfung. 
1. 
Die Anleitung der Schulamtskandidaten erfolgt in örtlich begrenzten Bezirken 
durch Beauftragte des Fürstlichen Konsistoriums. 
Von diesen werden jährlich in jedem Bezirke mindestens 4 Konferenzen mit 
den Schulamtskandidaten veranstaltet. Das Arbeitsgebiet umsaßt die Theorie und 
die Praxis der Unterrichtswissenschaft. 
2. 
Um die Schulamtskandidaten throrctisch zu fördern, wird in den Konserenzen 
durch gemeinsame Lektüre mit nachfolgender Besprechung oder an der Hand von 
Referaten getrieben 
a. das Studium pädagogischer Schriftwerke (alter und neuer, theoretischer 
und praktischer), 
b) das Kinderstudium, das bestimmte Tatsachen, Erscheinungen, Probleme 
des Kinderlebens sammelt und wertet, 
c. das Studium der Schulgesebgebung einschließlich der Schulgesund= 
heitspflege.
	        
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