Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß Alterer Linie. 
8. 
(Ausgegeben am 30. April 1912. 
  
19. Regierungs-Verordnung 
vom 29. April 1912 
zur Ausführung des Reichs-Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 
(Reichsgesetzblatt S. 519 ff.) und der hierzu ergangenen Ausführungs- 
vorschriften des Bundesrats vom 7. Dezember 1911 (Reichsgesetzblatt 
1912 S. 3 ff.) 
Mit Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
erteilter Genehmigung Seiner Durchlaucht des Regenten wird zur Ausführung des 
Reichsviehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 und der zu diesem Gesetz ergangenen 
Ausführungsvorschriften des Bundesrats verordnet, was folgt: 
81. 
Die in der Anlage abgedruckten Ausführungsvorschriften des Bundesrats 
zum Viehseuchengesetze vom 7. Dezember 1911 finden im Fürstentum Anwendung. 
Soweit es sich in diesen Ausführungsvorschriften um Zwangsbestimmungen 
handelt, deren Verletzung nicht bereits gesetzlich mit Strafe bedroht ist, wird deren 
Uebertretung mit Geldstrase bis zu 150 Mark oder Haftstrafe bis zu 6 Wochen geahndet. 
*Ee 
Die Anordnung und Durchführung der Maßregeln zur Bekämpfung der 
Viehseuchen liegt der Fürstlichen Landesregierung und unter deren Leitung dem 
Fürstlichen Landratsamt und den etwa für den einzelnen Seuchenfall oder für 
10
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.