Puerperalfieber: s. Sepsis.
Ruhr: s. Typhus, doch ist Blutkultur ausgeschlossen. Bei Verdacht auf
Amoebenruhr ist stets Eilsendung anzuwenden. Auch bei der bakteriellen Ruhr ist
die Kultur nur innerhalb 12 Stunden möglich. Daher empfiehlt sichs, stets
frischestes Material rasch einzusenden und die Sendung durch
bezahlten Eilboten bestellen zu lassen.
Sepsis, Puerperalfieber, Wundinfektion usw., kurz bazilläre
Blutkrankheiten: Nach einem Schüttelfrost, bei hohem Fieber oder sonst, wenn
möglich, abends Entnahme von Blut in Gefäß II, wenn möglich bis zu 10 cem.
Syphilis: a) Hier sind 10 cem Blut zur Wassermannschen Reaktion er-
forderlich und in Gefäß II zu geben. b) Bei frischer Lues ist der Nachweis der
Spirochacte pallida möglich; auf die Objektträger im Gefäß IV werden Ausstriche
von „Reizserum“ aus verdächtiger Affektion gemacht (man schabt die obersten Schichten
vorsichtig ab, sodaß wohl Serum, aber nicht Blut austritt).
Genane Ausfüllung des für Syphilis beigegebenen, in den Apotheken erhält-
lichen Formulars ist dringend erforderlich! Die Wassermannsche Reaktion wird nur
am Donnerstag jeder Woche ausgeführt (Abs. 1. dieser Anweisung).
Tuberkulose:
n) Einsendung von Sputum im Gefäß I. Die Patienten sind genau zu
unterweisen, daß der Auswurf durch kräftige Hustenstöße
zu entleeren ist, am besten morgens. Zusätze von Wasser oder
Desinfektionsmitleln, Verunreinigungen durch Mageninhalt oder Mund-
speichel sind sorgfältig zu vermeiden. Das Gefäß soll, wenn angängig,
mindestens bis zur Hälfte gefüllt werden.
h) Punktionsflüssigkeiten sind steril zu entnehmen in Gefäß II.
Iß) Urin ist. wenn möglich, durch Katheter zu entnehmen und eine Flasche,
wie bei Gonorrhoe angegeben, zu füllen.
4) Eiter, Sequester, Spinalflüssigkeiten usw. sind in Gefäß II zu geben.
Bei negativem Resultat ist nach ungefähr 8 Tagen Wiederholung der
Untersuchung, eventuell Tierversuch, nokwendig oder wünschenswert.
Typhus abdominalis (u. Paratyphus): Innerhalb der ersten
10 Tage ber Krankheit ist die Einsendung von Blut bis zu 10 cem im Gefäß II
zum Nachweis der Bazillen erforderlich. Entnahme durch Venenpunktion.
Noch besser ist die Blutkultur in steriler Rindergalle in Gefäß V (Galleröhren):
Man bringt in das Röhrchen Nr. V 2,5 cem Blut, welches am vorteilhaftesten durch
Venenpunktion entnommen wird, sonst läßt man aus dem desinfizierten angeschnittenen
Ohrläppchen, wenn erforderlich unter kräftigem Streichen des Ohres das Blut direkt
in die Galle träufeln. Je weniger Blut, um so geringer ist die Aussicht auf den