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32.
33.
34.
. Für die subkutane Einspritzung von Heilmitteln (außer
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c. für ein wissenschaftlich begründetes Gutachten (ein-
schließlich der erforderlichen Untersuchung)
d. für einen im Interesse des Kranken zu schreibenden
Brief ohne das Porko
lFür die Besichtigung einer Leiche einschl. einer etwa
darüber auszustellenden kurzen Bescheinigung außer der
Gebühr für den Besuch
4 Für die Sektion einer Leiche infolge Privatauftrags
4 Für einen schriftlichen Sektionsbericht
Für die Bemühung zur Wiederbelebung eines Schein-
toten mit Ausnahme von Neugeborenen (ohne die et-
waige Nachbehandlung)
Für die Impfung der Schutzpocken einschl. der Aus-
lage für Lymphe, der Nachschau und der Ausstellung
des Impfscheines
Werden mehrere zu demselben Hausstande gehörige
Personen in demselben Raum gemeinschaftlich geimpft,
für jede weitere Person
.Für die Leitung eines Bades
.Für die Ausführung der Narkose
Erfolgt diese behufs Ausführung einer Operation, für
die der Arzt nicht unter M. zu beanspruchen hat,
so ist für die Narkose keine besondere Gebühr zu
berechnen.
Für Massage
Für eine hydrotherapeutische Einwickelung
Für Anwendung des konstanten oder induzierten Stromes
dem Betrage für diese), eine Einspritzung in die Harn-
röhre, eine Klistier
Für die Einspritzung von Heilmitteln direkt in eine
Blutader (außer dem Betrage für das Mittel)
Für Einführung eines Mastdarmrohres mit oder ohne
Einspritzung
Für Einführung der Magensonde oder des Schlund-
rohres
Für letztere bei Strikturen der Speiseröhre oder für
eine Ausspülung des Magens
. Werden die Verrichtungen zu Nr. 30 und 32—39
10—30
2—6
3—6
10—30
3—10
6—20
3—6
1—2
2—6
5—15
2—5
2—5
2—5
1—3
3—20
2—5
3—6
5—10