Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1914. (63)

2 
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59#. 
60. 
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66. 
67. 
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. 
4 Für eine Sehnendurchschneidung 
57. 
58. 
Für eine Sehnennaht 
Für eine Nervenisolierung und Durchschneidung oder 
Dehnung oder Naht 
Für Ueberpflanzung von Hautstücken 
Für Entfernung fremder Körper 
a. aus den natürlichen Höhlen 
b. aus dem Kehlkopfe oder der Speiseröhre 
Für Entfernung fremder Körper oder Knochensplitter 
aus einer Wunde 
Für Einstiche oder Einschnitte in die ödematöse Haut 
kmzl Für Entleerung von Flüssigkeit mittels Einstichs 
a. aus dem Wasserbruche 
b. aus der Brusthöhle, der Bauchhöhle, der Blase, dem 
Eierstock oder dem Wirbelkanal 
Für Probepunktion der Brust= und Bauchhöhle 
Für Entfernung kleiner leicht zu operierender Geschwülste 
an äußeren Körperteilen 
Für Entfernung großer und komplizierter Geschwülste 
Für Einrichtung und Verband gebrochener Knochen 
und zwar 
a eines oder mehrerer Finger oder Zehen 
b. eines Gesichtsknochens oder Schulterblattes 
c. eines Beckenknochens, der Knochen der Hand= oder 
Fußwurzel, der Mittelhand oder des Mittelfußes 
4 des Schlüsselbeines, einer oder mehrerer Rippen, des 
Oberarmes 
e. des Unterarmes oder Unterschenkels 
f. des Oberschenkels 
g. des Oberschenkelhalses 
h. der Kniescheibe 
i. Naht der Kniescheibe 
. Fir Einrichtung und Verband gebrochener Knochen 
bei. d Aurcbohrung der Haut erhöhen sich die Sätze zu 
r. um 
. Erneuerung des Verbandes bei der Behandlung ge- 
brochener Knochen ist nach der verschiedenen Schwierig- 
5—10 
15—30 
2—5 
3—15 
20—150 
2—10 
3—10 
10—20 
12—25 
15—30 
20—50 
15—30 
20—100 
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10—30 „
	        
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