Full text : Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1914. (63)

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6  5.
Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.
Greiz,  den  4.  August  1914.

Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung.

v.  Meding.
Anlage.
Ausweis.
Der  (vollständiger  Vor-,  Zuname  und  Beruf)
auss  ...  (Heimatsort  und  Heimatsland)  hat  sich  heute  hier  gemeldet.
Er  hält  sich  seiit  b
inn  .  ...  (Gemeinde)  auf  zwecks

...........  (Ort  und  Datun).

Ver  Gemeindevorstand.
(Siegel).