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6 5.
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
Greiz, den 4. August 1914.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Meding.
Anlage.
Ausweis.
Der (vollständiger Vor-, Zuname und Beruf)
auss ... (Heimatsort und Heimatsland) hat sich heute hier gemeldet.
Er hält sich seiit b
inn . ... (Gemeinde) auf zwecks
........... (Ort und Datun).
Ver Gemeindevorstand.
(Siegel).