Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1914. (63)

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6 5. 
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. 
Greiz, den 4. August 1914. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
Anlage. 
Ausweis. 
Der (vollständiger Vor-, Zuname und Beruf) 
auss ... (Heimatsort und Heimatsland) hat sich heute hier gemeldet. 
Er hält sich seiit b 
inn . ... (Gemeinde) auf zwecks 
........... (Ort und Datun). 
Ver Gemeindevorstand. 
(Siegel).