Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1914. (63)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß Alterer Linie. 
./W 13. 
(Ausgegeben am 11. August 1914.) 
  
Wir Heinrich der Siebenundpwanzigste 
von Gottes Gnaden Fürst Reuß Jüngerer Linie, Graf und Herr 
von Planen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, 
K. ꝛc. ꝛc. 
Regent des Fürstentums Reuß Aelterer Linie, 
beauftragen hiermit Unsere Landesregierung und Unser Konsistorium, für die 
Dauer Unseres Aufenthaltes auf dem Kriegsschauplatze die Regierungs= bezw. 
Konsistorialgeschäfte jmöglichst ununterbrochen im Gange zu erhalten und an 
Unserer Stelle alle zu dem Behufe erforderlichen Entschließungen zu erteilen. 
In dem Texte der auf Grund gegenwärtiger Vollmacht zu erlassenden 
Gesetze, Landesherrlichen Verordnungen, Regierungs= und Konsistorial-Verord- 
nungen und Ausferligungen ist zu bemerken, daß die bezüglichen Entschließungen 
in Unserer Abwesenheit krast erhaltener Vollmacht von der Landesregierung bezw. 
vom Konsistorium gefaßt worden sind. 
Schloß Osterstein, den 7. August 1914. 
(gez.) Heinrich XXVI. 
(Ggez.) v. Meding.
	        
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