Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1914. (63)

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Anlage I. 
Als Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten im Ausschusse der Thüringischen 
Landesversicherungsanstalt sindim Wahlbezirk= Vertreter zu wählen. 
Die zu Wählenden werden zur Hälfte aus den beteiligten Arbeitgebern, zur Hälfte 
aus den beteiligten Versicherten entnommen. Sie haben hiernach Vertreter 
der Arbeitgeber 
der Versicherten zu wählen. 
Ich fordere Sie auf, in Gemeinschaft mit anderen Wahlberechtigten 
Vorschlagelle 
für die Wahl bis u . 19 . bei mir einzureichen. 
Der Stimmzettel ist in dem auliegenden W verschlossen 
von Ihnen persönlich in der Zeit vou 
“ bei dem Versicherungsamt, bei dem Sic als Fasiher-ninerth. gewahn siud, 
während der Dienststunden abzugeben. 
Auf die umstehend abgedrucklen wichtigsten Bestimmungen für die Wahl 
wird besonders hingewiesen. 
cine 
f. dern 109 
Der Wahlleiter. 
Auf der Rücklelte der Aufsorderung sind die Nr. 1, 2, 5, 13, 18 Ablotz 2 der Wohlordnung abzudiucken.
	        
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