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fächern zu unterziehen. Betreffs dieser gilt die Beschränkung, daß sie entweder der
ruppe
Religion, Deutsch, Geschichte, Erdkunde, Französisch, Englisch
oder der Gruppe
Mathematik, Naturlehre (Physik und Chemie), Naturkunde (Botanik, Zoo-
logie, Mineralogie), Erdkunde
angehören müssen.
Theologen, welche eine der theologischen Prüfungen bestanden haben, legen
die Prüfung außer in Methodik des Religionsunterrichts und Pädagogik noch in
einem anderen Fach (ausgenommen Religion) ab.
86.
In der Prüfung in Pädagogik soll der Prüfling eingehende Beschäftigung
mit der Psychologie in ihrem Zusammenhang mit der Unterrichts= und Erziehungs-
lehre nachweisen und zeigen, daß er innerhalb eines von ihm bezeichneten Abschnitts
der neueren Zeit die Geschichte der Pädagogik sowie die Schriften eines bedeutenden
Pädagogen genauer kennt.
Prüflinge, welche eine Lehrerprüfung nicht abgelegt haben, haben sich auch
über die üblichenveise durch den Seminarunterricht übermittelten Kenntnisse in Päda-
gogik auszuweisen.
65 7.
Betreffs der übrigen Prüfungsfächer ist zu fordern:
a) in Religion: allgemeine Bibelkunde und genauere Bekanntschaft mit
einigen Haupischriften des Alten und Neuen Testaments, eingehende Kennt-
nis des Lebens Jesu. — Kenntuis der Kirchengeschichte (einschließlich der
Kirchenlieddichtung) und gründliche Beschäftigung mit einem ihrer wich-
tigsten Abschnitte. — Vertrautheit mit den Einrichtungen der evangelischen
Kirche, ihren Lehren und ihren Bekenntnisschriften, besonders dem Lutherischen
Katechismus, und die Fähigkeit, die Lehrstücke biblisch zu begründen.
b) im Deutschen: sichere Kenntnis der neuhochdeutschen Grammatik und
übersichtliche Bekanntschaft mit der Geschichte der neuhochdeutschen Schrift-
sprache. — Allgemeine Kenntnis der deutschen Literaturgeschichte, ein-
gehende Beschäftigung mit den beiden letzten Johrhunderten und einigen
Hauptwerken der Literatur, sowie mit der Volks= und Jugendliteratur. —
Bekanntschaft mit den Grundzügen der Metrik, Poetik und Stilistik.
Wa) in Geschichte: Ueberblick über die allgemeine Geschichte, genauere Kennt-
nis der deutschen und thüringischen Geschichte, mit Einschluß der kultur-
geschichtlichen Entwickelung bis in die Gegenwart. — Bekanntschaft mit