Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1914. (63)

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Sicherheitgrohr zulässig. Die Schläuche miss en durch Drahtwicklung oder auf 
ähnliche Weise verstärkt und durch Hähne in den festen Leitungen absperrbar 
sein. Für srechnssr Zwecke bedürfen die Schläuche keiner Drahtumwicklung. Zum 
Schutze gegen Abgleiten der Schlauchenden sind diese auf den Rohrstutzen durch 
geeignete Befestigungsmittel zu sichern. Für Schweiß= und Lötbrenner sind solche 
nicht erforderlich. Die Leitungen müssen im übrigen unter Beobachtung derselben 
Vorsichtemaßregeln wie Steinkohlengasleitungen nach den Normalien des Vereins 
deutscher Gas= und Wasserfachmänner verlegt werden. 
ferlegierungen sind für Hähne, Ventile und Verschraubungen zulässig, 
reines Kupfer nur für Heizbrenner. 
F. Allgemeine Bestimmungen. 
5. Die Beschickung der Entwickler mit Kalziumkarbid und Wasser muß 
-- geraalss fein. # das Entwicklungs= oder Kühlwasser keine höhere Temperatur 
Is 60“ Ca 
16. Her innere Ueberdruck eines Azetylenentwicklungsapparats darf in der 
Regel in keinem Teile 500 Millimeter Wassersäule überschreiten; in besonderen 
Fällen können höhere Drucke bis zu einer halben Atmosphäre angewendet werden, 
wenn die Verwendung des Gases (z. B. zu technischen Zwecken) dies bedingt. 
Die durch die Eisenbahn-Verkehrsordnung getroffenen besonderen Vorschriften für 
eiserne Gefäße mit komprimiertem gelösten Azetylen werden hierdurch nicht berührt. 
Der Druck in den Hausleitungen darf in der Regel 250 Millimeter 
Wassersäule nicht überschreiten, es sei denn, daß in besonderen Fällen höhere 
Drucke durch die Art der Verwendung des Gases (z. B. zu technischen Zwecken) 
bedingt werden und ohne Gefahr zulässig sind. 
17. In keinem Teile des Entwicklers darf. in der Mitte des Gasraums 
gemessen, eine Erhitzung des Gases über 100° C eintreten. Das Gas darf dem 
Gasbehälter nicht mit einer 50°% C übersteigenden Temperatur zugeführt werden. 
18. Werden Druckmesser (Flüssigkeitsmesser) an den Apparaten angebracht, 
so müssen sie absperrbar und mindestens doppelt so lang sein, als es der nor- 
male Gasdruck erfordert. In Azetylenanlagen für Beleuchtungszwecke mit einer 
Stundenleistung von mindestens 3 000 Liter Gas ist für jede Apparatengruppe 
sowie für etwa besonders aufgestellte Gasbehälter und für das Rohrnetz je ein 
eigener Druckmesser mit entsprechender Bezeichnung anzubringen. 
19. Jede Azetylenanlage ist so einzurichten, daß bei der ersten Inbetrieb- 
nahme und nach Bedarf die Ableitung des Gasluftgemisches ins Freie erfolgen 
kann. Jede feststehende Anlage ist mit einem Haupthahn zu versehen, der das 
Abstellen der ganzen Nohrleitung gestattet und leicht zugänglich vor dem Reiniger 
angebracht sein muß. 
Wird am Entwickler ein Absperrhahn vorgesehen, so muß dieser als Drei- 
weghahn derart ausgestattet werden, daß das im Entwickler nach seiner Abschal-
	        
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