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Sicherheitgrohr zulässig. Die Schläuche miss en durch Drahtwicklung oder auf
ähnliche Weise verstärkt und durch Hähne in den festen Leitungen absperrbar
sein. Für srechnssr Zwecke bedürfen die Schläuche keiner Drahtumwicklung. Zum
Schutze gegen Abgleiten der Schlauchenden sind diese auf den Rohrstutzen durch
geeignete Befestigungsmittel zu sichern. Für Schweiß= und Lötbrenner sind solche
nicht erforderlich. Die Leitungen müssen im übrigen unter Beobachtung derselben
Vorsichtemaßregeln wie Steinkohlengasleitungen nach den Normalien des Vereins
deutscher Gas= und Wasserfachmänner verlegt werden.
ferlegierungen sind für Hähne, Ventile und Verschraubungen zulässig,
reines Kupfer nur für Heizbrenner.
F. Allgemeine Bestimmungen.
5. Die Beschickung der Entwickler mit Kalziumkarbid und Wasser muß
-- geraalss fein. # das Entwicklungs= oder Kühlwasser keine höhere Temperatur
Is 60“ Ca
16. Her innere Ueberdruck eines Azetylenentwicklungsapparats darf in der
Regel in keinem Teile 500 Millimeter Wassersäule überschreiten; in besonderen
Fällen können höhere Drucke bis zu einer halben Atmosphäre angewendet werden,
wenn die Verwendung des Gases (z. B. zu technischen Zwecken) dies bedingt.
Die durch die Eisenbahn-Verkehrsordnung getroffenen besonderen Vorschriften für
eiserne Gefäße mit komprimiertem gelösten Azetylen werden hierdurch nicht berührt.
Der Druck in den Hausleitungen darf in der Regel 250 Millimeter
Wassersäule nicht überschreiten, es sei denn, daß in besonderen Fällen höhere
Drucke durch die Art der Verwendung des Gases (z. B. zu technischen Zwecken)
bedingt werden und ohne Gefahr zulässig sind.
17. In keinem Teile des Entwicklers darf. in der Mitte des Gasraums
gemessen, eine Erhitzung des Gases über 100° C eintreten. Das Gas darf dem
Gasbehälter nicht mit einer 50°% C übersteigenden Temperatur zugeführt werden.
18. Werden Druckmesser (Flüssigkeitsmesser) an den Apparaten angebracht,
so müssen sie absperrbar und mindestens doppelt so lang sein, als es der nor-
male Gasdruck erfordert. In Azetylenanlagen für Beleuchtungszwecke mit einer
Stundenleistung von mindestens 3 000 Liter Gas ist für jede Apparatengruppe
sowie für etwa besonders aufgestellte Gasbehälter und für das Rohrnetz je ein
eigener Druckmesser mit entsprechender Bezeichnung anzubringen.
19. Jede Azetylenanlage ist so einzurichten, daß bei der ersten Inbetrieb-
nahme und nach Bedarf die Ableitung des Gasluftgemisches ins Freie erfolgen
kann. Jede feststehende Anlage ist mit einem Haupthahn zu versehen, der das
Abstellen der ganzen Nohrleitung gestattet und leicht zugänglich vor dem Reiniger
angebracht sein muß.
Wird am Entwickler ein Absperrhahn vorgesehen, so muß dieser als Drei-
weghahn derart ausgestattet werden, daß das im Entwickler nach seiner Abschal-