Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1914. (63)

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durch Schlußdesinfektion: das von der kranken Wöchnerin benutzte 
Krankenzimmer und die darin befindlichen Gegenstände, von denen anzu- 
nehmen ist, daß sie mit Ansteckungsstoffen behaftet sind, wie Bettstellen, 
Bettstücke, Leib= und Bettwäsche, Zimmermöbel u. dergl., die zum Fort- 
schaffen der Kranken oder Gestorbenen benutzten Beförderungsmittel, endlich 
der bei der Schlußdesinfektion entstandene Kehricht und das Schmutzwasser. 
Bei Scharlach sind zu desinfizieren: 
durch fortlaufende Desinfektion: Auswurf, Mund-, Rachen= und 
Nasenschleim, Gurgelwasser, Schuppen und sonstige Hautabgänge, Aus- 
scheidungen von Wund= und Geschwürflächen, gebrauchte Verbandgegenstände 
und zum Reinigen von Mund und Nase verwendete Läppchen, Wattestücke 
und Taschentüscher, Leib= und Bettwäsche, E#= und Trinkgeschirre und 
sonstige Gebrauchsgegenstände, wie Spielsachen, Bücher u. dergl., Wasch- 
und Badewasser, Kehricht, Schmutzwasser, die Hände und die bei der Pflege 
getragenen Kleidungsstücke sowie die Gerätschaften des Pflegepersonals, 
ferner nach Eintritt der Genesuug oder des Todes der geuesene Kranke 
oder die Leiche; 
Durch Schlußdesinfektiom: die vom Kranken benutzten Schlaf= und 
Wohnräume, sowie die darin befindlichen Gegenstände, wie Bettstellen, 
Bettstücke, Leib= und Beitwäsche, Kleidungsstücke, Zimmermöbel, Bilder, 
Bücher, Spielsachen u. dergl., die vom Kranken benutzten Eß= und Trink- 
geschirre, Bettschüsseln, die zur Fortschaffung des Kranken oder Gestorbenen 
benutzten Beförderungsmittel, endlich der bei der Schlußdesinfektion ent- 
standene Kehricht und das Schmutzwasser. 
Bei Typhus, Ruhr und Rückfallfieber sind zu desinfizieren: 
durch fortlaufene Desinfektion: die Auescheidungen des Kranken, wie 
Stuhlentleerungen, Urin und Erbrochenes, Ausscheidungen aus Mund und 
Nase, Lungenauswurf, Ausscheidungen von Geschwürflächen, gebrauchte 
Verbandgegenstände und zum Reinigen von Mund und Nase verwendete 
Läppchen, Wattestücke, und Taschentücher, Leib= und Bettlwäsche, mit Aus- 
scheidungen des Kranken beschmutzte Bettstücke, Betischüsseln und Nacht- 
geschirre, Spucknäpfe, Eß= und Trinkgeschirre, Wasch= und Badewasser, 
Kehricht, Schmutzwasser die zur Beseitigung der Ausscheidungen der Kranken 
benutzten Aborte, die Hände und die bei der Pflege des Kranken getragenen 
Feidungestücke sowie die Gerätschaften des Pflegepersonals, ferner nach 
ntritt der Genesung oder des Todes der genesene Kranke oder die 
eiche; 
durch Schlußdesinfektion: die vom Kranken benutzten Schlaf= und 
Wohnräume und die darin befindlichen Gegenstände, wie Bettstellen, Bett- 
stücke, Leib- und Bettwäsche, Kleidungsstücke, Zimmermöbel u. dergl., die 
 
	        
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