Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1914. (63)

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vom Kranken benutzten Eß= u. Trinkgeschirre, Bettschüsseln und Nachtge- 
schirre, die zur Fortschaffung des Kranken oder Gestorbenen benutzten 
Beförderungsmittel, endlich der bei der Schlußdesinfektion entstandene 
Kehricht und das Schmutzwasser. 
Bei Milzbrand sind zu desiufizieren: 
Lungenauswurf und Gurgelwasser bei Lungenmilzbrand, Nasen= und Nachen- 
schleim bei septischem Milzbrand, Erbrochenes und Stuhlgang bei Darm- 
milzbrand, blutige, eitrige und wässerige Wund= und Geschwürausscheidungen, 
gebrauchte Verbandgegenstände und zum Reinigen von Mund und Nase 
verwendete Läppchen, Wattestücke und Taschentücher, Leib= und Bettwäsche, 
Eß= und Trinkgeschirre, Wasch= und Badewasser, Kehricht, Schmutzwasser, 
die Hände und die bei der Pflege getragenen Kleidungsstücke des Pflege- 
personals, die zur Fortschaffung des Kranken oder Gestorbenen beuuß#ten 
Beförderungsmittel. 
Bei Rot sind zu desinfizieren: 
durch fortlaufende Desinfektion: Auswurf des Kranken, Erbrochenes 
und Stuhlgang, Gurgelwasser, Blut, blutige, eitrige und wässerige Wund- 
und Geschwürausscheidungen, Nasenschleim, mit Mund= und Nasenschleim 
beschmutzte Läppchen, Wattestücke und Taschentücher, Verbandsgegenständc, 
Schmutz-, Wasch= und Badewasser, Waschbecken, Eß= und Trinkgeschirre, 
Belt= und Leibwäsche, Kleidungsstücke, die Hände und die bei der Pflege 
getragenen Kleidungsstücke, sowie die Gerätschaften des Pflegepersonals; 
durch Schlußdesiufektion: die vom Kranken benutzten Schlaf= und 
Wohnräume und die darin befindlichen Gegenstände, wie Bettstellen, Bett- 
stücke, Leib- und Bettwäsche, Kleidungsstücke, Zimmermöbel u. dergl, die 
vom Kranken benutzten Eß= und Trinkgeschirre, die zur Fortschaffung des 
Kranken oder Gestorbenen benutzten Beförderungsmittel, endlich der bei 
der Schlußdesinfektion entstandene Kehricht und das Schmutzwasser. 
Bei Körnerkrankheit sind zu desinfizieren: 
Schleimige und eitrige Absonderungen der Bindehäute der Augen, der Nasen- 
schleim, die zum Reinigen von Augen und Nase verwendeten Läppchen, 
Taschen= und Handtücher, das Waschwasser, die Waschbecken. 
Bei Lungen= und Kehlkopfschwindsucht sind zu desinfizieren: 
durch fortlaufende Desinfektion: Mund= und Nasenschleim, Lungen- 
auswurf, sowie Ausscheidungen von Wund= und Geschwürflächen, die vom 
Kranken gebrauchte Leib= und Bettwäsche, Taschen= und Handtücher, Eß- 
und Trinkgeschirre, Spucknäpfe, Kehrichl, Wasch-, Bade= und Schmutzwasser, 
die Hände und die bei der Pflege des Kranken getragenen Kleidungsstücke 
des Pflegepersonals; 
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