Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1916. (65)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß Alterer Linie. 
L 
(Ausgegeben am 15. Juni 1916.) 
  
12. Gesetz 
vom 10. Juni 1916, 
betreffend die Erhebung von Zuschlägen zur Einkommensteuer und 
zur Vermögenssteuer. 
Im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
Heinrich XXV. Reuß Aelterer Linic verordnen 
Wir Heinurich der FTiebenundzwanzigste 
von Gottes Gnaden Fürst Reuß Jüngerer Linie, 
Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, 
¾l t 
etc. elc. etc. 
Regent des Fürstentums Reuß Aelterer Linie, 
mit Zustimmung des Landtages, was folgt: 
81. 
Für die Rechnungsjahre 1916 und 1917 wird von den Einkommensieuer- 
pflichtigen mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mk. und von den Vermögens- 
steuerpflichtigen ein Steuerzuschlag erhoben. 
Derselbe beträgt 
bei der Einkommensteuer 
in den Steuerstusen
	        
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