84
Bezüglich der Zustellung der Vordrucke an die Steuerpflichtigen und be-
züglich der Abgabe der Erklärungen finden die §§ 5, 7 und 8 der Verordnung
vom heutigen Tage zur Ausführung des Besitzstenergesetzes usw. mit der Maßgabe
entsprechende Anwendung, daß die Zustellungen der Vordrucke an die Gesellschaften
vom Besitzsteueramt numitlelbar erfolgen und die Kriegssteuer-Erklärungen der Ge-
sellschaften beim Besitzsteueramt einzureichen sind.
8 4.
Die Gesellschaften haben eine die beiden ersten Kriegsgeschäftsjahre umfassende
Steuererklärung zum Zwecke der vorläufigen Festsehung der Kriegsabgabe bis zum
31. Januar 1917 abzugeben.
Die weitere Steuerklärung zum Zwecke der endgültigen Festsetzung der
Kriegsabgabe ist binnen 6 Monaten nach Ablauf des letzten Kriegsgeschäftsjahres
abzugeben. Die bis zum 31. Jannar 1917 abzugebende Kriegssteuererklärung hat
sich auf die Ergebnisse aller Kriegsgeschäftsjahre zu erstrecken, wenn sie bis dahin
bereits festgestellt sind.
Die Einzelpersonen haben die Stenererklärung bis zum 25. Januar 1917
einzureichen.
z 5.
Die Einschägungekommisston hat die in Spalte 4 und 5 der Kriegssteuer-
liste und die in Spalte 3 bis 11 der Kriegssteuerliste B bezeichneten, das Besitz-
steueramt die übrigen nach den Kriegssteuerlisten erforderlichen Feststellungen zu
treffen und Berechnungen anzustellen sowie den Kriegssteuerbescheid zu erteilen.
86.
Auf die Zustellung der Kricgsstenerbescheie das „Mechtsmite. und Ver-
wallungsstrafverfahren finden die 88 11, 12, 13 und 17 der Verordnung vom
heutigen Tage zur Ausführung des banhe, 16 . Pnllereraohe Anwendung.
6 .
„Oberbehörde“ im Sinne der Ausführungsbestimmungen des Bundesrais
ist Fürstliche Landesregierung, in den Fällen der §§ 30, 31 Abs. 1 der Vorsitzende
der Berufungskommission.
5 .
Die Abrechnung über den Ertrag der Kriegsabgabe mit der Reichshauplkasse
erfolgt durch die Fürstliche Landeskasse.
809.
Soweit im Kriegssteuergesetz in den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen
des Bundesrats und in dieser Verordnung nichts anderes vorgeschrieben ist, finden