Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1917. (66)

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wird dahin abgeändert, daß die Zuschläge für das Rechnungsjahr 1917 betragen 
zu der Einkommenstener in den Steuerstusen 
von mehr als 3000 Mk. bis 6000 Mk. 6 Prozent 
„ 10 
„ „ „ 68000 „ „ 92000 „ 90 „ 
„ „ „ 92000 „ „ 96000 „ 95 „ 
„ „ 96000 „ „ „ 100 » 
Zu der Vermögenobener — unter insoweiter Abänderung bes Artikels III 
des Gesetzes vom 21. Dezember 1911 Geschsommlung S. 139 
bei ei Verndgen bis 5000 25 **e 
„ von mehr als » » 2 150000 Mk. 50 
„ 5„ „ „ „ 0000 „ „ 300000 „ 75 „ 
„ „ „ „ „ 300000 „ 100 „ 
der zu entrichtenden Steuer. 
Gegeben Schloß Osterstein, den 13. April 1917. 
(gez.) Heinrich XXVI. 
(Siegel.) (ggez.) v. Meding.
	        
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