Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1918. (67)

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Die Bildung eines gemeinsamen Lehrerrats (nach demokratischen Grundsätzen 
gewählt) mit Beigeordneten des Arbeiter= und Soldatenrats, ebenso eines Lehrerrats 
für die höheren Schulen wird erfolgen. Der Lchrerrat ist in schultechnischen= und 
Standesfragen zu hören. 
II. Getrennte: 
a) Angelegenheiten der Inneren Verwaltung, soweit sie nicht gemein- 
sam sind. Die bisherigen Behörden in Greiz und Gera bleiben 
vorläufig bestehen. 
b) Finanzen. Die bicherigen Behörden in Greiz und Gera bestehen 
bis auf weiteres fort 
) Kirche. Bis zur Trennuug von Kirche und Staat bleiben die 
bisherigen Behörden in Greiz und Gera bestehen. Inbezug auf 
die Geschäftsführung sollen sie aber in enge Verbindung treten. 
5. Die Bezirks= bezw. Kreisverwaltung erfolgt durch drei Landratsämter 
in Gera, Greiz und Schleiz. 
Die Pflege Reicheufels wird dem Landratsamtsbezirk Greiz zugeteilt, eben- 
so die Orte Klein= und Langenwolschendorf, Pahren, Weckersdorf, Leitlitz (Nieder- 
böhmersdorf ist nach Zeulenroda einzugemeinden). 
Der Amtsgerichtsbezirk Vurgk wird dem Landratsamtsbezirk Schleiz zugeteilt. 
6. Die Zivilsachen des Landgerichts Greiz gehen auf das gemeinschaftliche 
Landgericht Gera über. Bis zur Auseinandersetzung mit dem Freistaat Sachsen- 
Weimar soll provisorisch eine Zivilkammer für Greizer Sachen in Gera eingerichtet 
werden. In Greiz bleibt eine detachierte Strafkammer bestehen und wird eine 
Kammer für Handelssachen eingerichtet. 
Das Amtsgericht Hohenleuben wird aufgehoben und sein Bezirk dem Amts- 
gericht Zeulenroda zugewiesen. 
Das Amtsgericht Burk wird aufgehoben und ein Teil seines Bezirks dem 
Amtsgericht Schleiz, der andere dem Amtsgericht Lobenstein zugewiesen. 
7. 3 Bezirksschulinspektionen für das Volksschulwesen in Gera, Greiz und 
Schleiz werden gebildet, daueben je eine Schulkommission, über deren Bildung noch 
nähere Anordnung ergeht. Zur Schulkommission tritt je ein vom gemeinsamen 
Arbeiter= und Soldatenrat bestinnnter Beigeordneter. 
mll Das gemeinsame Landbauamt hat seinen Sitz in Gera. An seiner 
Spitze steht der Vorstand des Landbauamts zu Gera. 3 Landbauinspektionen (für 
Straßen= und Tiefbau — kleinere Wasserbauten — als Berater der Landratsämter 
in Hochbausachen) werden eingerichtet in Gera, Greiz. Schleiz. Nach dem Aus- 
scheiden der jetzigen Landbauinspektoren werden die Inspektionen mit mittleren 
Beamten besepzt. 
Der gegenwärtig angestellte Landbauinspektor in Greiz wird als Vertreter 
des Vorstands des Landbauamts nach Gera versetzt.
	        
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