Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1918. (67)

27 
6. Krankenwagen und Krankentragen sind durch waschbare Tücher vor der 
Verunreinigung mit Stuhlentlehrungen des Kranken nach Möglichkeit zu schützen. 
Ist eine Beschmutzung erfolgt, so sind die beschmußten Stellen mit Sublimatlösung, 
Metallteile mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung zu desinfizieren; 
Decken, Kissen und Polster, soweit sie nicht mit Leder überzogen sind, sind mit 
strömendem Wasserdampf zu desinfizieren. Droschken und andere Personenfahrzeuge, 
soweit sie n- haben benutzt werden müssen, sind in gleicher Weise 
zu behandeln. 
B. Desinfeltion am Krankenbett. 
(Laufende Desinfektion). 
Während der hanzen Krankheitsdauer sind die Stuhlgänge sogleich nach der 
Entleerung, die Wäsche beim Wäschewechsel, die anderen Gegenstände möglichst bald, 
nachdem sie vernnreinigt sind, in folgender Weisc zu desinfizieren: 
1. Stuhlentleerungen werden in einem Nachtgeschirr oder Steckbecken auf- 
gefangen, mit der gleichen Menge Kalkmilch übergossen und zugedeckt; erst nachdem 
sie mindestens 2 Stunden gestanden haben, dürfen sie in den Abort entleert werden. 
Die benupzten Geschirre sind mit Sublimatlösung auszuschenern. 
2. Bekt= und Leibwäsche, zur Reinigung infizierter Gegenstände oder des 
Kranken benutzte Tücher, Bürsten und dergl., sowie waschbare, mit Stuhlgang ver- 
unreinigie Kleidungsstücke sind mindestens 2 Stunden lang in Gefäße mit verdünntem 
Kresolwasser oder Karbolsäurelösung zu legen, sodaß sie vollständig von der Flüssig- 
keit bedeckt sind. 
Wäsche, die einer Desinfektionsanstalt übergeben werden soll, ist ohne vor- 
herige Desinfektion in Veuiel, die mit Sublimatlösung getränkt sind, zu legen und 
diese zur Weiterbeförderung in trockene Säcke der dergl. zu stecken. 
3. Kleidungsstücke, die nicht gewaschen werden können, Betten, wollene Decken, 
Matratzen, Bettvorleger, Strohsäcke, und dergl. Gegenstände sind an den Stellen. 
die mit Stuhlgang verunreinigt sind, gründlich mit Sublimatlösung zu durchfeuchten 
und mittelst einer Bürste abzureiben. 
4. Gegenstände aus Leder oder Gummi (Stiefel, A und dergl.), 
Sammet, Plüsch und Stoffbezüge, sowie Holzteile von Möbeln sind da, wo sie mit 
Stuhlgang verunreinigt sind, gründlich mit Lappen oder Bürsten abzureiben, die 
in Sublimatlösung getaucht sind; beschmußte Metallteile an Bettstellen und Möbelu 
sind in gleicher Weise mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung zu behandeln. 
5. Ist der Fußboden des Krankenzimmers, die Bettstelle, der Nachttisch oder 
die Wand in der Nähe des Bettes mit Stuhlgang beschmutzt worden, so ist sofort 
die betreffende Stelle mit Sublimatlösung gründlich abzuwaschen. Außerdem muß 
der Fußboden des Krankenzimmers täglich mit einem mit Sublimatlösung getränkten 
Scheuertuch aufgewischt werden. 
5%
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.