Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achter Band. 1849-1852. (8)

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das Minimum ber Quantleät, welche sich auf elner Fläche von 180 OR. zu 12 Fuß eheinl. 
gleschmäßig vertheilen läßt, so muh eneweder die Ergänzung bis zu dleser Quans#täc als 
auHßerordentlicher Nebenaufwand in Rechnung kommen, oder es isk eine Zwischennuhung des 
Landes durch Welde anzunehmen, wodurch der Acker so vlel narürsiche Krast ansammele, 
um wieder zum Geereidebau benuge werden zu können. 
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Sollie bei berartigem Verfohren ein Reinerkrag so geringer Bodenarken ch ulche er- 
geben, oder bliebe salcher Ointer dem Weidewerthe guräck, so kommen sie lediglich als Welde 
in Betrache. 
g. 6. 
Bei Ermittelung des Rohertrages kommen nur die gewoͤhnlichen Oetreidearten zur 
Berechnung, naͤmlich: Walzen, Roggen, Gerste und Haser, als Soͤmmerungsfruͤchte aber 
nur Erbsen ober Wicken, und es werden die Besömmerungen mit Klee, Kartoffeln rc. nach 
ihrer Fläche wie Erbsen oder Wicken berechnet. 
S. 7. 
Eben so wenlg, wie besondere Industrie und Intelligenz wird besonders schlechte Be- 
wirtbschaftung berücksschtige. 
. 8. 
Der Reinerkrag der Wiesen stelle sich heraus durch Berechnung des Fullexerkrags nach 
Cenenern mit Rücksicht auf die Qualstät desselben und dem darnach sich ergebenden Wertbe 
gegen den Roggen, in der Weise, daß 3 Pfo. des besten Wiesenfurters im Werth 1 Psd. 
Noggen gleich berechnet werden. 
Bei der Abschähung ist also dieser Furkerwerth zugleich mit anzugeben und zwar mie 
oder 25 pCc. fallend, 3z. B. 325.350 Pfd. c. Heu = 100 Psd. Noggen it. 
Won dem auf diese Weise ermitkellen Rohertrage werden die Werhungskosten an 
a. Haulohn, 
b. Kosten des Trockuens, 
e. Aufbewahrungskosten, 
u. etwalge Kosten für nöthige Gräben, Wässerungen, Ebenen r2c., 
e. Verwalcungskosten, 
in Abzug gebrache, und der Rest bilder sorann den Relnerrag. Aufhaftende Lasten, wesche 
nicht dle Natur von Seuern haben, finden keine Beachtung. 
8. 9. 
Die Werthberechumg für die Gärten erfolgt durch elnen gusaß von 50 — 200 per#. 
zu dem Wercbe der entsprechenden Bodenklassen in der Flur, wegen berren vorzüglichen 
Düngerzustandes, allzährlich oft doppelcer Benutzung durch Obst= und Gemsebau umd wegen
	        
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