Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achter Band. 1849-1852. (8)

Acs 
8. 3. 
Es werden mit dleser Insteulrung die nörhigen Flurbegehungen verbunden und die Zahl 
der Klassen aller Kulrurarren, soweit sich das im Allgemeinen äbersehen läßt, bestimmt. Es 
schließe dieß jedoch nicht aus, daß die Spezlalkommission bel elner oder der andern Kuleur= 
art noch Klassen eluschieben kann, wenn sich bel der speziellen Klosssrung bles als noͤthlg er- 
geben solle. Die Spezialkommission erhält dabei zuglelch die nörhige Anleltung gu Ausfül- 
luns der ihr zu behändigenden Tabellen. 
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Sie begebt die Flur In der Regel nach der Nummerfolge des Flurverzelchnssses, el. 
nige sich über die örtliche Klosse, in wrlche jedes Stück jeder Kulturart nach seiner Ertrags- 
sähigkeit und seinen sonstigen Eigenschaften gehört und zeichnec diese Klosse durch 1. 2. 3. 1c., 
ein. 
8. 5. 
Wo eine Einigung daruͤber nicht zu erzielen ist, entschelbet Selmmenmehrheit. 
+. 6. 
ergwerke, Lehm, Mergel. Then- und Sondgruben, Schleser-Kalk, und Sorinbrüche 
Beaunkohlengruben u. dergl. m., deren Ertrag nicht andauernd Ist, werden nach Analogie 
der ste umgebenden Grundslüccke eingeschätzt, im andern Falle bleibt deren Geldwerthschähung 
der Generalkommission vorbehalten, und es hatr die Spezlalkonnmission an Erstere nur über 
deren Vorhandenseln Ju berlchten. 
. 7. 
An bden Flurgrenzen werden die zunächst gelegenen jensritigen Grundstücke mit klafhrt, 
um bel der Revision durch die Generalkommission alo Komrole zu dlenen. 
4. 8. 
In den noch nicht vermessenen Fluren wicd den Spe jlalkommissionen eln Geometer 
beigegeben, welcher (S. 3. der betr. Justruktion) bei Uebergehung der Flur einen Flurläuser 
durch Nummerfrung herstellt, die approrimakive Ruehensohl ermitrele und diese sowohl, ols 
auch Besiter, Lage, Kulturoct und Klasse, letztere nach Angabe der Spezkalkommisston, ein- 
traͤgt. 
8. 9. 
Bel größeren Stücken von mindestens 5 Morgen verschledener Bonltaͤt ist der Antheil 
einer seden davon nach Zehnthellen, oder nach Besinden bei sehr großen Stücken nach Hun- 
derrtheilen approrlmativ zu ermltteln und einzukragen. Die Generalkemmisston wird sodann 
bemessen, ob ein solches Stück in verschiedene oder in rine Mitkeklasse zu stellen W#.
	        
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