84
ri
Gesetzsammlung
für die
Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie.
No. 110.
1) Für die angeordnete allgemeine Grundskeuerregulirung und die dadurch bedingee Auf-
nahme des steuerbaren Grundbesitzes Ist elne genaue Abgrenzung der elnzelnen Ortsfluren ei-
nes der wesentlichsten Eesordernisse. Es wird daber gegenwärtig, um dem Sieuerreguli.
rungsgeschäfte weitern Foregang zu verschaffen, vor Allem nothwendig, daß da, wo die Flur-
grenzen zweifelhaft und unsscher sind, deren Lauf gehörlg ermitcelt, urkundlich sestgestellt und
auf die Dauer gesichert werde. — Dieser Zweck kann am Sichersten unur erreicht werden
eimmal durch Abhaltung von Flurzügen unter Leitung der Ortägerichtsbehörden, demnächst
aber durch Bestellung besonderer Feldgeschworner für die einzelnen Flurbezirke; und indem
wir daher behuss gehörlger Ausfübrung dieser Mahßregeln auf Anerag der Jücstlichen Ge-
neralkataster-Kommisston In dem Nachstehenden
1) eine Anweisung an die Ortsgerichtsbehörden des Landes in Betreff der Abhaltung
von Flurzügen und
2) eine Instrukrion süc dle Feldgeschworenen
zur allgemeinen Kenntmiß bringen, machen wic den Orksgerichesbehrden sowohl als den Ge-
meinden im ganzen Lande die pünktliche Ausführung gegenwärtiger Vorschriften zur Pflicht,
und weisen dieselben an, etwalgen hierauf gerichteten Requisiklonen und Anträgen der Fürst-
lichen Generalkakasterkommlsston bereitwillige Folge zu geben.
Gera, am 29. Mäcz 1851.
Fürstlich Reuß Mlauische Regierung daselbst.
von Bretschneider.
Schlick.
Ausgegeben den 9. April 1851.