Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achter Band. 1849-1852. (8)

Kl. XII. mit 0,8 Steuereinheit. 
K XIII. „ 0,7 Stenereinheit. 
Kl. XIV. „ 0,6 Steuereinhekt. 
auf Feldern, welche den Aufwand ulche tragen, 
auf Bergen und Höhen, 
Waldbuthung. 
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- M.xV·u-ito,5Steuerstuhelt. 
Waldhuthung, 
. auf Bergen und Höhen. 
Kl. XVI. mit 0,4 Stenereinheit. 
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a. Walbhuthung, 
auf Bergen und Hoͤhen, sowie an stellen Abhaͤngen, 
auf sehr schlechten Feldern, welche den Auswand nicht tragen. 
Al. XVII. mit 0,3. Steuertlnhelt. 
2 
— 
Waldhuthung, 
auf Bergen und Hoͤhen, 
auf den schlechtesten Feldern, welche dile Produktlonskosten nicht tragen. 
Kl. XVIII. mit 0,2. Steuereinheit. 
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schlechte Waldhuehung. 
Kl. XIX. miit 0,1. Steuereinhe#t. 
sclechteste Wolbhuthung. 
Alle Klassen mässen nach Güce und Menge des wachsenden Zukkers beurthelle werden. 
4) Klassen für Gärten und eigentliche Obstplantagen. 
Noch Worschrise des §. 9. der Instrukrion für dle General. Kommission vom 23. Au- 
gust 1850 werden dle oben rubrljieten Grundstücke in Feld. Wiesen= oder Hurhungeklassen 
eingeschäbe und erbalcen 30 bis 200 3 Zuschlag zu dem Werthe der Lebtern nach Maas- 
gabe der örtlichen Prelpverhältniss. Da nun 200 8 Zusiblag zu 34 Steuerelnheiten, deren 
102 ergeben, so sind, um Garten= dc. Klassen u bilden, sür dle erste derselben 100 STeuer= 
elnheiten angenommen, solche aber mic 5 zu 5 bis zu 33, dann bis zu 32 mit 3 und von 
da an wie bei den übrigen Grundstücken mie 2 und 1 bls zu 3 Slieuereinheiten abgestufe 
worden, wornach sich die Klossen gebildee haben, wie sie in nachstebender Zusammenstellung 
erscheinen. Eine Obstplantage mit 3 Seeuerelnheiten (denn bel Gärten dücfte cln so gerin-
	        
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