Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achter Band. 1849-1852. (8)

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vorausgesetz, daß die sonstlgen nach dem gedachten Regulative und den Nachtragebestim · 
mungen bestehenden Bedingungen orfuͤllt sind. 
Gera, am 27. Februar 1852. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. i 
blick 
——...-I—— 
10) Bekanntmachung, die Aufhebung des Spezialmandats vom 28. Jannar 1811 betr. 
Se. Durchlaucht der Fürst haben die Eneschließung zu sassen geruht, daß das underm 
28. Jonnar 1811 sür das Fürstenthum Lobensteln-Ebersdorf erlassene landesherrliche Spc- 
aolmandat, wonach alle Kausgelder für das aus den Herrschostlichen Forsten bezegene Nuß= 
und Brennholz, serner die Strasgelder und Am'essporteln, sowie alle onderen Ferderungen 
der berrschaftlichen Kassen bei einerekender Zahlungsunfählgkeir der Schuldner elra conenr 
um ohne Kostenbeltrag gewähret werden sellen, in Zukunft nicht weiter zue Anwendung 
kommen vielmebr gänzlich ausgehoben sein soll. 
Es wird daher auf Grund dieser Höchsten Eneschließung obige Spezlalvererdnung Hler- 
mit außer Kraft gesebt und dabei vererduct, daß künstighin die Ferderungen der Herrschaft= 
lichen Kassen bei ausbrechenden Kenkursen auch in dem Fürstenthum Lobenstein-Ebersdorf, gleich- 
wie In den übrigen Landestheilen, nur die ihnen nach Vorschrist des gemeinen Rech's sowie 
nach Maßsgabe der kurfürslisch sächsischen Projeßordnung vom 28. Jull 1622 angewiesene 
Nangordnung und gustehende Prlorizät haben und lediglich nach diesen allgemelnen gesetli- 
chen Besiimmungen zu loziren sind. 
Gero, am 28. Februar 1852. 
Furstlich Reuß-Mlauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Echlick. 
  
11) Additionalkonvention zum Sardinischen Handels, Und Schiffahrts. 
6 e. 
Die zwischen den Staacen des Deueschen Zoll= und Hanbelsverelns und 
dem Ksnigreiche Sardinien abgeschlossene Additionalkonventlon zu dem Han-
	        
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