Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achter Band. 1849-1852. (8)

228 
ters ein, mit der Beschränkung, daß derselbe keine Strase erkennen kann, welche uͤber die 
Hälste derjeuigen Strafe hinaus geht, die bei Annahme des böchlten Wecehs= oder Scha- 
densbetrags möglicher Weise hhrte erkannt werden k##men. 
Jumessung der Strafen nach den Verhältnissen des Verbrechers. 
Art. 44. 
Die Serafbarkeic elnes Verbrechens erbshe sich oder vermindert sich nach der Bösar- 
elgkeit und Stärke des auf dle Hervorbringung des Werbrechens gerichteirn Wilkens des 
Verbrechers, insbesondere 
4) nach der Einssche desselben in den Umfang der Gesährlichkelt und die Größe der 
Straswuͤrdigkeit seiner Handlung, 
nach der groͤßeren oder geringeren Freihelt seines Willens, so daß es ihm zur Straf- 
minderung gereicht, wenn er in elner besonders aufgeregten und an sich zu entschul- 
digenden Gemuͤthebewegung gehandelt hat, 
nach der Veranlassung zu dem Werbrechen, indem die Sttafbarkeit sich erhoͤht, je 
gerinssüsiger dle Veranlassung war und je mehr der Werbrecher aus eigenem An- 
erieb gehandelc hat, während die Strasbarkeit herabsinkt, wenn er durch Noth, oder 
durch Ueberredung, Täuschung, Verfäührung, Besehl oder Drohung zu dem Verbre- 
chen veranlaßt wurde, 
) nach den Beweggeünden, so doß die Swasbarkeit steige, je zahlreicher und wichtiger 
die Beweggründe für die Unrerlassung des Verbrechens waren, je mannlchfacher und 
crößer die Pflichten waren, welsche der Verbrecher verlehe hat, und je mehr derfelbe 
im Stande war, dlese Beweggründe und Pflichten zu erkennen, 
5) nach den Mieln, welche zum Beßuf der Ausführung des Verbrechens in Anwend- 
ung gebracht wurden. In dieser Hlnsicht soll die Verabredung mit Anderen zur Be- 
gebung des Werbrechens, die greßere Zohl der Theilnehmer, und sonft die gröhere 
Verwerslichkeit und Gesäprlichkeit der Mitel Kraserhöhend wirken, 
6) nach der Act der Aueföhrung des Werbrechens selbst, so daß die Serafbarkeit steige, 
je mebrere und größere Hindernisse oder Gefahren die Ausführung erschwerten und 
je mehr Geflissenhelt, List, Drelstigeeir oder Grausamkeit bel der Ausfübrung ange- 
wendet wurden. Bel versuchten Verbrechen erhöht sich dle Strafbarkeit hauptsächllch 
noch mit der größeren Annäherung an die Wollendung der That, und je mehr die 
Aussührung durch uhere, von dem Thäter unabhängige Umstände verhindert wurde. 
*#“ 
— 
3 
— 
Art. 45. 
Bel sahrlässigen Verbrechen Ist nächst den Art. 42 angegebenen Ruͤcksichten die Strafe 
um so höher zujumessen, je mehr der Thäter die Gesöhrlichkeit seiner Hoanmlans Einsah, oder
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.