Gesetzlammlung
für das
Firstentum Reuß jüngerer Linie.
No. 792.
Inhalt: Ministerial- Bekanntmachung den mit dem Königreiche Sachsen und dem Fürstentume Reuß ä. L.
wegen Hersiellung einer Eisenbahn von Bahnhof Zeulenroda nach der Stadt Zeulen-
roda al eschlossenen Staalsvertrag betressend.
Ministerial-Bekanntmachung
vom 2. Jannar 1912,
den mit dem Königreiche Sachsen und dem Fürstentum Reuß ä. L. wegen
Herstellung einer Eisenbahn von Bahnhof Zeulenroda nach der Stadt
Zeulenroda abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend.
Auf Höchsten im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten ergangenen
Befehl Seiner Durchlaucht des Erbprinz-Regenten wird der Staatsvertrag,
welcher mit der Königlich Sächsischen Regierung und der Fürstlich Reuß älterer
Linie Regierung wegen Herstellung einer Eisenbahn von Bahnhof Zeulenroda
nach der Stadt Zeulenroda unterm 11. Juli 1911 abgeschlossen worden ist,
nach allseitiger Auswechselung der Ratifikationsurkunden nachstehend zur öffent-
lichen Kenntnis gebracht.
Gera, den 2. Jannar 1912.
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerinm.
v. Hinüber.
Ausgegeben am 10. Januar 1919. 1