Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Achtundwanzigster Band. 1912. (28)

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Zuweisungs-Attest. 
Vorzuzeigen im Königlichen Iustitut für Infektionskrankheilen zu Berlin bei der Meldung 
1. 
2. 
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P 
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zur Behandlung gegen Tollwut. 
  
Aussteller des Zuweisungs-Attestes: Gemeindevorstand zu 
Genaues Nationale desjenigen, für den das Attesl ausgestellt wird: 
Genaue Angabe der Zeit, wann die Verletzung stattfand: 
Genaue Beschreibung des verletzenden Tieres: 
Angabe, ob die Wunde geblutet hat: 
Angabe, was mit der Wunde geschah: 
Name und Adresse des Eigentmers des Tieres: 
. Angabe, ob die Untersuchung des Tieres vor oder nach seiner Verendung oder Tötung 
statlgesunden hat und mit welchem Ergebnisse: 
A Angabe, was weiter mit dem Tiere geschah: 
Angabe, ob das Tier selbst gebissen wurde, ev. vor wie langer Zeit: 
. Angabe, ob das Tier seln Verhalten und sein Aussehen seit der Erkrankung 
geändert hatt4:4t , 
Angabe, ob das Tier auch andere Tiere gebissen hat und welche: 
Angabe, ob noch andere Personen gebissen sind und welche:
	        
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