117
Bei Kindbettfieber sind zu desinfizieren:
durch fortlaufende Desinfektion: Blut, blutige, eitrige und wässerige
Ausscheidungen (Wochenfluß u. dergl.), gebrauchte Verbandgegenstände, Gummi-
unterlagen und Wöchnerinmenvorlagen, Leib= und Bettwäsche, Wasch-, Badec= und
Schmutzwasser, bei der Pflege gebrauchte Gerätschaften und Instrumente, die
Hände und Vorderarme und die bei der Pflege getragenen Kleidungsstücke des
Pflegepersonals;
durch Schlußdesinfektion: das von der kranken Wöchnerin benutzte
Krankenzimmer und die darin befindlichen Gegenstände, von denen anzunehmen
ist, daß sie mit Ansteckungsstoffen behaftet sind, wie Bettstellen, Bektstücke, Leib-
und Bettwäsche, Zimmermöbel u. dergl., die zum Fortschaffen der Kranken oder
Gestorbenen benutzten Beförderungsmittel, endlich der bei der Schlußdesinfektion
entstandene Kehricht und das Schmutzwasser.
Bei Scharlach sind zu desinfizieren:
durch fortlaufende Desinfektion: Auswurf, Mund-, Rachen= und
Nasenschleim, Gurgelwasser, Schuppen und sonstige Hautabgänge, Ausscheidungen
von Wund= und Geschwürflächen, gebrauchte Verbandgegenstände und zum
Reinigen von Mund und Nase verwendete Läppchen, Wattestücke und Taschen-
tücher, Leib= und Bettwäsche, Eh= und Trinkgeschirre und sonstige Gebrauchs-
gegenstände, wie Spielsachen, Bücher u. dergl., Wasch= und Badewasser, Kehricht,
Schmutzwasser, die Hände und die bei der Pflege getragenen Kleidungsstücke
sowie die Gerätschaften des Pflegepersonals, ferner nach Eintritt der Genesung
oder des Todes der genesene Kranke oder die Leiche;
durch Schlußdesinfektion: die vom Kranken benutzten Schlaf= und
Wohnräume, sowie die darin befindlichen Gegenstände, wie Bettstellen, Bettstücke,
Leib= und Bettwäsche, Kleidungsstücke, Zimmermöbel, Bilder, Bücher, Spiel-
sachen u. dergl., die vom Kranken benußten Eß= und Trinkgeschirre, Bettschüsseln,
die zur Fortschaffung des Kranken oder Gestorbenen benutzten Beförderungs-
mittel, endlich der bei der Schlußdesinfektion entstandene Kehricht und das
Schmutzwasser.
Bei Typhus, Ruhr und Rückfallfieber sind zu desinfizieren:
durch fortlaufende Desinfektion: die Ausscheidungen des Kranken,
wie Stuhlentleerungen, Urin und Erbrochenes, Ausscheidungen aus Mund und
Nase, Lungenauswurf, Ausscheidungen von Geschwürflächen, gebrauchte Verband-
gegenstände und zum Reinigen von Mund und Nase verwendete Läppchen,