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Wattestücke und Taschentücher, Leib= und Bettwäsche, mit Ausscheidungen des
Kranken beschmutßte Bettstücke, Bettschüsseln und Nachtgeschirre, Spucknäpfe, Eß-
und Trinkgeschirre, Wasch= und Vadewasser, Kehricht, Schmutzwasser, die zur
Beseitigung der Ausscheidungen der Kranken benutzten Aborte, die Hände und
die bei der Pflege des Kranken getragenen Kleidungsstücke sowie die Gerätschaften
des Pflegepersonals, ferner nach Eintritt der Genesung oder des Todes der
genesene Kranke oder die Leiche;
durch Schlußdesinfektion: die vom Kranken benutzten Schlaf= und
Wohnräume und die darin befindlichen Gegenstände, wie Bettstellen, Bettstücke,
Leib= und Bettwäsche, Kleidungsstücke, Zimmermöbel u. dergl., die vom Kranken
benutzten Eß= und Trinkgeschirre. Bettschüsseln und Nachtgeschirre, die zur Fort-
schaffung des Kranken oder Gestorbenen benutzten Beförderungsmittel, endlich
der bei der Schlußdcoinfektion entstandene Kehricht und das Schmutzwasser.
Bei Milzbrand sind zu desinfizieren:
Lungenauswurf und Gurgelwasser bei Lungenmilzbrand, Nasen= und
Rachenschleim bei septischem Milzbrand, Erbrochenes und Stuhlgang bei Darm-
milzbrand, blutigc, eitrige und wässerige Wund= und Geschwürausscheidungen,
gebrauchte Verbandgegenstände und zum Reinigen von Mund und Nase ver-
wendete Läppchen, Wattestücke und Taschentücher, Leib- und Bettwäsche, Eß= und
Trinkgeschirre, Wasch= und Badewasser, Kehricht, Schmutzwasser, die Hände und
die bei der Pflege getragenen Kleidungsstücke des Pflegepersonals, die zur Fort-
schaffung des Kranken oder Gestorbenen benutzten Beförderungsmittel.
Bei Roß sind zu desinfizieren:
durch fortlaufende Desinfektion: Auswurf des Kranken, Erbrochenes
und Stuhlgang, Gurgelwasser, Blut, blutige, eitrige und wässerige Wund= und
Geschwürausscheidungen, Nasenschleim, mit Mund= und Nasenschleim beschmutzte
Läppchen, Wattestücke und Taschentilcher, Verbandgegenstände, Schmutz-, Wasch-
und Badewasser, Waschbecken, Et= und Trinkgeschirre, Bett= und Leibwäsche,
Kleidungsstücke, die Hände und die bei der Pflege getragenen Kleidungsstücke,
sowie die Gerätschaften des Pflegepersonals;
durch Schlußdesinfektion: die vom Kranken benutzten Schlaf= und
Wohnräume und die darin befindlichen Gegenstände, wie Bettstellen, Bettsticke,
Leib= und Bettwäsche, Kleidungsstücke, Zimmermöbel u. dergl., die vom Kranken
benutzten Eß= und Trinkgeschirre, die zur Fortschaffung des Kranken oder