Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Achtundwanzigster Band. 1912. (28)

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zulässig. Alle an das Institut abgehenden Sendungen milssen frankiert werden. 
Proben, deren Meldekarte nicht ausgefüllt oder nicht vom Arzt unterschrieben 
ist, werden nicht untersucht. 
Das Material ist so zu entnehmen und der Post so zu übergeben, daß 
es möglichst bald befördert wird. Sonnabends ist Material nur in 
dringenden Fällen zu entsenden, weil die Dienstzeit im Institut 
am Sonntag eine beschränkte ist und weil am Sonntag nur eine 
Frühpost ausgetragen wird. Wünscht der Arzt ausnahmsweise, daß 
Sonntags bei der Jenaer Post eingehende Sendungen untersucht werden, so hat 
er die Bestellung durch vorausbezahlten Eilboten bewirken zu lassen. 
Die Mitteilung des Ergebnisses geschieht grundsätzlich nicht an die 
Kranken oder deren Angehörige, sondern nur an den Arzt und zwar schriftlich; 
eine telephonische oder telegraphische Antwort ist durch Zufügung der ent- 
sprechenden Postmarken zur Meldekarte vorauszubezahlen. 
Bei negativen Befunden empfiehlt es sich, nach einem Zeitraume von drei 
bis acht Tagen eine zweite Probe einzusenden. 
Die Angestellten des Instituts sind wie die Aerzte zur Wahrung des 
Dienstgeheimnisses verpflichtet. Sollte es trotzdem dem Arzt erwünscht sein, 
Namen und Wohnung des Kranken nicht zu nennen, so sind in die entsprechenden 
Rubriken Buchstaben zu setzen, die so zu wählen sind, daß auch bei späteren 
Anfragen ein Mißverständnis nicht unterlaufen kann. 
Da seitens des Instituts keinerlei Meldungen gemacht 
werden, bleibt die ärztliche Meldepflicht bei ansteckenden Krank- 
heiten an die Behörde bestehen. 
B. Untersuchungsmaterial und Gefäße. 
Bei der Untersuchung auf ansteckende Krankheiten handelt es sich: 
a) um die Erkennung der Krankheitserreger durch das Mikroskop, 
durch die Kultur oder das Tierexperiment, 
b) um die serologische Bestimmung von Antigenen oder Antikörpern. 
Als Material zur bakteriologischen Untersuchung wird verwertet: 
I. Stuhl, Urin, Sputum in Gefäß I, 
II. Blut, Punktionsflilssigkeiten, citriges Material u. dergl., Urin, der 
durch Katheter steril entnommen ist, in Gefäß I 
III. Nasenrachensekret, Scheidensekret u. dergl. in Gefäß III,
	        
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