Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Achtundwanzigster Band. 1912. (28)

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Gesetzlammlung 
für das 
Fürstentum Reuf jüngerer Linie. 
Nr. 813. 
Inhalt: Minlsteriol-Vekanntmachung. betressend den mit dem Herzogtume Sachsen. Altenburg und dem 
Fürstentume Reuß älterer Linte wegen Errichtung eines gemeinsamen Oberversicherungsamts 
in Gera abgeschlossenen Slaatsvertrag. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung 
vom 29. August 1912, 
den mit dem Herzogtume Sachsen-Altenburg und dem Fürstentume 
Neuß älterer Linie wegen Errichtung eines gemeinsamen Ober- 
verficherungsamts in Gera abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend. 
Kraft Höchster uns von Seiner Durchlaucht dem Erbprinz-Regenten 
erteilter Vollmacht wird der Staatsvertrag, welcher mit der Herzoglich Sächsischen 
Regierung in Altenburg und der Fürstlich Reuß älterer Linie Regierung in Greiz 
wegen Errichtung eines gemeinsamen Oberversicherunggamts in Gera unterm 
211. Februar 1912 abgeschlossen worden ist, nebst zugehörigem Schlußprotokoll 
nach allseitiger Auswechselung der Ratifikationsurkunden nachstehend zur öffent- 
lichen Kenntnis gebracht. 
Gera, den 29. August 1912. 
Fürstlich Reuß- Pl. Ministerinm. 
v. Hinüber. 
Ausgegeben am 4. Sepiember 1912. 32
	        
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