877
Die Auskultation der Lungen ist im Stande der Ruhe und nach kurzem
Trabenlassen oder nach vorübergehender Unterbrechung der Atmung durch geeignetes
Zuhalten der Nase und des Maules vorzunehmen.
Bei Verdacht der Eutertuberkulose sind das Entergewebe nach vorherigem
Ausmelken und die Enterlymphdrüsen sorgfältig abzutasten)).
Bei Verdacht der Gebärmutter= und der Darminberkulose ist zur Feststellung
etwaiger Jeniierungen der Gebärmulter, der Eileiter, inneren Darmbein= und
Gekrösdrüsen stets eine Untersuchung vom Mastdarm aus vorzunehmen. Diese
Untersuchung empfiehlt sich auch bei Tieren, die wegen Verdachts der Lungentuber-
kulose untersucht werden, zur Ermittlung einer ktuberkulösen Erkraukung der Hinter-
leibsorgane, die das Vorhandensein der Lungentuberkulose in hohem Grade wahr-
scheinlich machen kann (vol. I Nr. 2 unter a).
andelt es sich um die Untersuchung ansteckungsverdächtiger Tiere in einem
Bestande (§ 301), so sind diejenigen Tiere besonders genau zu untersuchen, bei denen
nach den vorliegenden Angaben verdächtige Krankheitserscheinungen — wie häufiger
freiwilliger Husten, Rückgang in der Ernährung, wiederholtes Aufblähen, Atem-
beschwerden im Stande der Ruhe oder bei der Arbeit, Knolen im Euter, Umrindern,
unregelmäßiges Rindern, Ausfluß aus der Scheide, Vorhandensein von Krusten
und Borken an dem der Scham zugekehrten Teile der Schwanzfläche bestehen, sowie
diejenigen Tierc, die neben seuchenkranken und der Seuche verdächtigen längere Zeit
gestanden haben.
III.
Bakteriologische Anlersuchung.
Für die zur Feststellung der Tuberkulose erforderlichen bakteriologischen Unter-
suchungen von Ausscheidungen tuberkuloseverdächtiger Tiere (s§ 300 Abs. 3) gelten
folgende Grundsätze:
1. Entnahme der Proben.
Die Proben sind so zu entnehmen, daß eine Vernnreinigung von außen
ausgeschlossen ist. Insbesondere müssen Instrumente, die zur Probenentnahme ver-
wendet werden, desgleichen Gefäße, in denen die Proben zu einer Untersuchungsstelle
gesandt werden, vor jedem Gebrauche sorgfältig gereinigt und durch strömenden Damyf,
kochendes Wasser oder über der Flamme sterilisiert werden. Es hat sich auch der
die Proben Entnehmende vor jeder Probenentnahme die Hände mit warmen Wasser
und Seife zu waschen, mit einem geeigneten Desinfektionsmittel nachzuspülen und
hierauf zu trocknen.
Bei Verdacht der Lungentuberkulose ist als Probe zur bakteriologischen
Untersuchung Material zu entnehmen, das nach einem Hustenstoß aus der Lunge
ausgeworfen wird. (Entnahme aus der Rachenhöhle mit einem Nachenlöffel oder
mit der eingeführten Hand oder Entnahme auf andere geeignete Weise.)
! Um dle Snnnhta in ousrelchender Welse ablosten zu können, ill es zunächst ersorderlich die
#e dr der Junen t Schenlels . (utelihe mh den Spihen des Belge ·, Mltkel= und #ng-
ingers " zur el in dle Höhe zu