Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Achtundwanzigster Band. 1912. (28)

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2. S#r der Bauchhöhle. 
()Die Vorhaut und der Penis oder das Euter sind zurückzulegen, indem 
ihre Aufhängebänder durchschnitten werden. Dann ist die Vauchhöhle durch einen 
Längs= und Querschnitt zu öffnen. Der Längsschnitt erstreckt sich vom Schaufel- 
knorpel bis zur Schambeinfuge, der Querschnilt vom hinteren Nande der letzten Rippe 
der einen Seite bis zum hinteren Rande der letzten Rippe der anderen Seite. Bei 
der Anlegung des Längeschnitts ist jede Verletzung der dicht an der Bauchwand ge- 
legenen Organe zu vermeiden. Es ist deshalb zuerst nur ein ganz kleiner Einschnitt 
hinter dem Schaufelknorpel in das Bauchfell zu machen und beim Einschneiden darauf 
zu achten, ob Gas oder Flüssigkeit austritt. Durch den Einschnitt wird zuerst der 
Zeigefinger und sodann der Mittelfinger der linken Hand in die Bauchhöhle einge- 
führt und die Bauchdecke von den Eingeweiden der Bauchhöhle abgehoben und zwischen 
beiden Fingern der Schnitt durch die Bauchwand in der Richtung der Mittellinie 
und links vom Nabel bis zur Schambeinfuge fortgesetzt. Dann ist der Querschnitt 
zu machen, der am hinteren Rande der letzten Rivpen verläuft und an dem außen- 
seitigen Rande der großen Lendenmuskeln endet. 
) Nach dieser breiten Oeffnung der Bauchhöhle werden die allgemeinen 
Verhältnisse der Bauchhöhle bestimmt, zu denen ein etwa vorhandener ungewöhnlicher 
Inhalt, die Lage und Farbe sowic das sonstige Aussehen der vorliegenden Teile 
und der Stand des Zwerchfells gehören. 
(4) Wenn die tödliche Krankheit an den Organen der Bauchhöhle zu suchen 
ist, empfiehlt es sich, an die Oeffnung der Bauchhöhle ihre Untersuchung (8 13) 
sofort anzuschließen. In der Regel aber ist nach Oeffnung der Bauchhöhle und 
Feststellung ihrer allgemeinen Verhältnisse die Untersuchung der Brusthöhle vorzu- 
nehmen und bierauf erst die weitere Prüfung der Bauchhöhle auszuführen. 
3. Oeffnung und Untersuchung der Brusthöhle. 
CQZunächst werden die Weici vom Brustkorb abgelöst und untersucht. 
Wenn Veränderungen angetroffen werden, sind Schnitte durch die Vrustwände zu legen. 
(:) Sodaun werden die beiden Brustwände mit dem Messer oder mit einer 
Säge durchtrennt. Die Trennungslinien verlaufen auf jeder Seite von vorn nach 
hinten und liegen bei größeren Tieren etwa 10 cm über den Ausatstellen der 
Rippenknorpel an die Rippen, bei kleineren Tieren an diesen Ansatzstellen. 
(:) Nun wird das Zwerchfell, soweit es zwischen den Endpunkten der Säge- 
linien angeheftet ist, dicht an den Knorpeln der falschen Rippen und dem Schaufel- 
knorpel abgetrennt, das Brustbein im Zusammenhange mit den Nippenknorpeln und 
den abgesägten Teilen der Knorpelstücke der Rippen nach aufwärts geschlagen und 
dabei das Mittelfell und der Herzbeutel mit Vermeidung jeder Verletzung des 
lehteren abgetrennt. 
(0 Darauf werden das Brustbein mit dem Habichts= und Schaufelknorpel, 
die Kuorpel der Rippen, die bei älteren Tieren verknöchert sind, und die abgesägten 
Teile der Knorpelendstücke der Rippen geprüft.
	        
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