Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Achtundwanzigster Band. 1912. (28)

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7. Oeffnung und Untersuchung der Nasenhöhle nebst Nebenhöhlen und Maulhöhle. 
8 16. 
() Zunächst sind die Weichteile, die an den Seiten des Kopfes liegen, und 
die Speicheldrüsen zu untersuchen. Darauf wird der Unterkicfer von Oberkiefer ab- 
getreunt und dabei die Beschaffenheit der Backen bestimmt. Weiter wird das Ver- 
halten der Zähne, des Zahnfleisches, des harten und weichen Gaumens ermittelt. 
Darauf wird der Oberkiefer im Pfeildurchmesser dicht neben der Nasenscheidewand 
durchsägt und die Nasenscheidewand herausgeschnitten. Ferner wird der Inhalt der 
Nasenhöhle und die Beschaffenheit der Schleimhaut untersucht. Nächstdem werden 
Stirn= und Oberkieferhöhlen geöffnet und ihr Inhalt und ihre Beschaffenheit bestimmt. 
Endlich folgt die genaue Untersuchung der übrigen Kopfknochen (vgl. § 15). 
*) Ist die Untersuchung eines Auges vorzunehmen, so wird es aus der 
der Augenhöhle im ganzen entfernt und durch einen Aequatorialschnitt in zwei 
Hälften zerlegt. Darauf folgt die Untersuchung der einzelnen Teile. 
C)Zur Untersuchung des miklleren und inneren Ohres ist ein senkrechter 
Sägeschnitt durch die Paukenhöhle zu legen, der den inneren mit dem äußeren Ge- 
hörgang verbindet. 
B. Untersuchung der Gliedmaßen. 
§ 17. 
Nachdem die Haut abgezogen worden ist, erfolgt die Untersuchung der Glied= 
maßen im allgemeinen im Anschluß an die anatomische Einrichtung der Teile und 
an elwa vorhandenc, im einzelnen Falle sich schon von außen kennzeichnende Ver- 
änderungen. Insbesondere ist das Verhallen der großen Blutgefäße, die unter Um- 
ständen ihrem ganzen Verlaufe nach freigelegt und geöffnet werden müssen, der großen 
Lymphgefäße mit den sich anschließenden Lymphknoten, die stets durch Einschneiden 
genau untersucht werden müssen, zu berücksichtigen. Hieraus ergibt sich, daß die zur 
Untersuchung der Weichteile der Gliedmaßen vorzunehmenden Schnitie möglichst in 
einer dem Verlause der Blut= und Lymphgefäßstämme entsprechenden Richtung geführt 
werden müssen, und daß die Untersuchung der Gelenke, deren zweckmäßigste Oeffnung 
meist durch Querschnitte zu vollziehen ist, gewöhnlich zuletzt erfolgen muß. Schließlich 
sind in Fällen, in denen Veränderungen an den inneren Abschnikten der Knochen 
erwartet werden können, nach genauer Besichtigung der äußeren Knochenweichteile 
(Beinhaut, Bandapparate) die Knochen herauszuschneiden und nach Durchsägung 
weiter zu untersuchen. Wo es nötig ist, die inneren Teile der Hufe, Klauen usw. 
zu untersuchen, sind die Hornkapseln abzutrennen; doch genügt es oft, die Hufe, 
Klauen usw. im Pfeildurchmesser zu durchsägen oder zu durchschneiden. 
9. Die Oeffnung des Wirbelkanals. 
618. 
Die Wirbelsäule wird an der Rückenseite geöffnet. Nachdem die Haut vom 
Rumpfe vollständig abgezogen, die Glicdmaßen und die Flppen entfernt und die 
Muskeln von den Dornfortsätzen und den Bogenstücken abgetreunt worden sind, wobei
	        
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