Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Achtundwanzigster Band. 1912. (28)

121“ 
- n die Bauchhöhle zu öffnen, um einen elwaigen ungewöhnlichen 
Juhalt in ihr sowie das Verhalten des Magens, des Darmes, des Gekr öses, der 
Milz und der in der Bauchhöhle gelegenen #oroen zu ermitteln. Dabei ist 
auch die Beschaffenheit des Blutes zu bestimmen. 
Die weitere Zerlegung des Tieres kann, soweit die Landesregierung nicht 
eine andere Bestimmung trifft, unterbleiben, wenn schon auf Grund der bisherigen 
Untersuchung das Vorhandensein von Milzbrand nachgewiesen erscheint. Andernfalls 
sind auch die Brusthöhle und die Halsorgane zu öffnen und zu untersuchen. Die 
#untersuchung hat sich auf die Lymphknoten der verschiedenen Körperteile, den Schlund- 
kopf, den Kehlkopf, die Luftröhre, die Lungen und das Herz zu erstrecken. Schließlich 
ist der Zustand der Leber, der Nieren und bei weiblichen Tieren der Gebärmutter 
festaustellen 
In der Niederschrift ist anzugeben, ob die Tiere vor der Untersuchung 
noch untebffnet oder ob sie bereits ganz oder teilweise zerlegt waren, und ob vor- 
geschrittene Fäulnis vorlag. 
B. Rauschbrand. 
Vor allem ist die Beschaffenheit der Haut, der Unterhaut und der Muskulatur 
festzustellen. Dann ist der Zustand der zugehhrigen Lymphknoten zu ceslinmmen. 
Ferner sind Milz, Leber, Nieren und Herz, bei weiblichen Tieren auch Geschlechts- 
organe, zu untersuchen. Auch das Verhalten der serösen Häute ist anngeben. 
C. Wild= und Rinderseuche. 
Entsprechend den drei Formen, in denen die Wild= und Rinderseuche auftritt, 
sind besonders zu untersuchen 
a) Haut, Unterhaut und Lymphknoten an dem Kopse, dem Halse und der 
unge, 
b) Brusthöhle, Herzbeutel, Lungen und Lymphknoten, 
arm. 
Zur sicheren Feststellung der unter A bis C genannten Seuchen ist in der 
Regel die Untersuchung einer Blutprobe oder eines Teiles eines Organs, z. B. der 
Milz, oder des Gewebssaftes der blutig veränderten Teile auf die Anwesenheit der 
Erreger durch mikroskopische Prüfung, und wenn deren Ergebnis zweifelhaft bleibt, 
durch Anlegung von Kulturen oder durch Verimpfung auf geeignete Versuchstiere 
nolwendig. 
2. Tollwut. 
g 21. 
() Auf die Feststellung des Inhalts des Magens und Darmes ist besonderer 
Wert zu legen. Dann ist der Zustand der Schleimhaut des Magens und Darmes 
zu bestimmen. Nunmehr folgt die Untersuchung der Maulhöhle, des Schlundkopfs, 
der Mandeln und der an den Halsorganen gelegenen Lymphknoten. Weiter sind 
Nieren, Leber und Milz zu prüfen. Auch die Beschaffenheit des Blutes ist zu beachten. 
16
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.