Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

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Anlage G. Cu 8. 34). 
Nr. 
des Aushebungs-Nationals. 
Inerkenntnif. 
Daß der 
zur - ... 
Pferd 
von N7 und ablecen .. 
« - Geschlecht 
-deße..........Cemimctek 
-Altec... · . Jahren 
heute abgeliefert hat, wofür demselben der Tarwerih von. . M. geschrieben: ......... Mark 
gegen Ablieferung dieses Anerkenntnisses und auf nochstchende Zinung zu zahlen ist, bescheinigt. 
...... ven..ten....·. 
Der hnnwrchrnnnh-Kammulsa. 
(Stempel der 
Bezirksbehörde.) 
Quittung. 
Vorstehene . M. aeschricben ... 
Mark, habe ich aus der Kaasse zu 
baar und richtig erhalten und — — 
. . . den 1 
Wn ded Empfangerd.)
	        
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