Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

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welche die Arbeit hindern oder die Gefahr einer Explosion oder eines Brandes ver- 
mehren könnten. 
7. Bei eingemauerten Kesseln werden gegen das Ende der Arbeitszeit die 
aufgegebenen Brennstoffmengen so weit vermindert, daß eben nur die für die Ver- 
wendung des Dampfes gerade erforderliche Dampsspamung erhalten bleibt; auch ist 
es rathsam, die Kesseltemperatur durch Anstellung der Speisepumpe herabzuziehen, 
damit nach Schluß der Dampfabführung der Druck im Kessel nicht zu hoch ansteigt. 
8. Mit dem Schlusse der Arbeitszeit reinigt der Heizer den Rost, entfernt 
Asche und Schlacken und verschließt den Zugschieber, sowie die Ofen= und Aschen- 
fallthüren. Er hat nachzusehen, daß keine brennbaren Gegenstände auf dem Kessel 
liegen, und er darf seinen Platz erst dann verlassen, wenn die neue Dampfspannung noch 
eine sehr geringe Zunahme erfährt. 
9. In angemessenen Zwischenräumen sind alle Dampfkessel unter Mitwirkung 
des Heizers von Schlamm und Kesselstein, sowie die Nauchkanäle von Ruß und Flug- 
asche zu reinigen. Nächst dem Maschinisten, wenn ein solcher vorhanden ist, liegt es 
dem Heizer ob, bei dieser Gelegenheit die Wandungen des Kessels innerlich 
und äußerlich genan zu besichtigen, nachzusehen, ob sich Risse oder Schiefer 
eingestellt haben, oder Rillen und Grübchen im Kesselbleche vorhanden sind und ob 
dadurch oder durch Nost merkliche Verminderungen der Wanddicke oder vielleicht gar 
schon Undichtheiten derselben eingetreten sind. Dieselbe gewissenhafte Besichtigung hat 
auch bei solchen Kesseln, die längere oder kürzere Zeit außer Benuhung gewesen sind, 
und zwar unmittelbar vor deren Wiederingangsetzung zu erfolgen. Hierbei kann 
nicht sorgfältig genug verfahren werden, denn eine einzige unbemerkt gebliebene 
schadhafte Stelle kann die Ursache zum Explodiren des Kessels werden. 
Die bei dieser Untersuchung des Kessels gemachten Wahrnehmungen sind dem 
Kesselbesiper oder dem die Oberanssicht führenden Techniker nach Besinden mit dem 
Antrage auf sofortige Reparatur genau mitzutheilen. 
10. Der an den Wandungen des Kessels abgelagerte Kesselstein ist durch 
Klopfen mit einem Hammer, nicht aber mit scharfen Meiseln, sorgfältig zu entfernen. 
Derselbe wirkt insofern schädlich, ja zerstörend auf den Kessel ein, als er den Durch- 
gang der Wärme durch die Kesselwand verzögert, und das um so mehr in je dickerer 
Schicht er abgelagert ist. Das von der Feuerluft berührte Kesselblech wird hierbei 
sehr heiß, zuweilen sogar glühend und unterliegt in Folge dessen einer sehr schnellen 
Abzehrung durch Verbrennen. Auch sind viele Fälle bekaunt, wo durch Ablösung 
einzelner Theile der Kesselsteinschicht plölich vermehrte Dampfbildung und Zerspringen 
des Dampfkessels eingetreten ist. Die regelmäßige und vollständige Entsernung des
	        
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