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zugeslossenen Antheil an der Kantion für diese Bahn übernommen. Der Rest dieser
Kantion ist dem Antrag des Landtags entsprechend als Fonds zu Förderung einer
das Oberland, insbesondere den Landestheil Schleiz berührenden Eisenbahn reservirt
und zinsbar angelegt worden, während es mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der
Staatskasse unthunlich erscheint, die Zinsen zum Kapital zu schlagen und dadurch den
laufenden Einnahmen zu entziehen.
n Bezug auf die Ansprüche, welche auf eine weitere Herbeiziehung des
Domanialeinkommens zu den Staatslasten erhoben worden waren, ist zu Unserem
Bedauern ein Abkommen nicht zu erzielen gewesen.
Die Finanzlage des Staates hat sich nicht so ungünstig gestaltet, wie dies zu
Anfang der Finanzperiode zu besorgen war; für die Deckung des Defizits, welches
austatt, was wohl richtiger gewesen wäre, durch Stenern aufgebracht zu werden,
auf die Bestände der Hauptstaatskasse und die inmittelst durch eine neue Vertheilung
auf 1,121,954 Mark gestiegene französische Kriegsentschädigung übernommen worden
war, wird letztere voraussichtlich nuur ganz unerheblich in Anspruch genommen werden.
Es ist dies aber um so erfreulicher, als die Folgen der nach reichsgesetzlicher Bestim-
mung nothwendig gewordenen Einziehung der Kassenscheine noch auf längere Zeit
hinans die Staatskassen belasten werden.
Indem Wir daher den Landtag des Fürstenthums durch gegenwärtigen
Landtagsabschied schließen, sprechen Wir demselben noch Unsern Dank aus für die
Bereitwilligkeit, mit der er für Beamte, Geistliche und Lehrer die erforderlichen Mittel
zu einer den Zeitverhältnissen entsprechenden Aufbesserung ihres dienstlichen Einkommens
bewilligt hat, für den Eifer und die Hingebung bei Erledigung der Geschäfte, für
das freundliche Eutgegenkommen gegen Unser Ministerium.
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und Unserem beigedruckten
Landesherrlichen Insiegel.
Schloß Osterstein, den 15. Juni 1877.
G. S.) Heiurich XIV.
Dr. E. v. Benlwiß.