Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürsteuthum Reuß jüngerer Linie. 
No. 38l. 
  
Ministerial-Bekanntmachung 
vom 22. Jannar 1875, 
die Abrundung der Besoldungssätze bei den Beamten-Wittwen-Pensions Anstallen 
belreffend. 
Mit höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsien machen wir hierdurch 
bekannt, daß von Anfang 1875 ab bei Berechnung der an die Kassen der Beamten- 
witswenpensionsanstalten zu emtrichtenden Stammfapitals= und SustentationöSbeiträge die 
Abrundung der Besoldungssäze (efr. S. 11 des Statuts vom 28. Jannar 18.17 Gesetzs. 
B. VII. S. 8) nicht mehr von Zehn zu Jehn Thalern, sondern zur Vermeidung der nach 
der neuen Markwährung sonst sich ergebenden Pfennigbrüche von Vierzig zu Mierzig Mark 
erfolgen wird. 
Gera, am 22. Jannar 1875. 
Fürstliches Ministerium. 
v. Harbon. 
Semmel. 
Ausgegeben om 3. Februar 1875. 9
	        
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