Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

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13. Fähigkeit, über einen Vorgang aus dem Dienstkreise eines Packmeisters 
14. 
15. 
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2 
21. 
S 
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eine schriftliche Anzeige in angemessener Form zu erstatten; 
ferner Kenntniß: 
des Nechnens mit Brüchen einschliestllich der Dezimalbrüche, 
der auf den Dienst des Packmeisters bezüglichen Bestimmungen der 
Instrultionen für die Billet-, Gepäck- und Güterexpeditionen, sowie für 
etwaige Lademeister, 
des Bahnpolizei= und des Betriebs-Reglements, soweit dieselben den Dienst- 
kreis eines Packmeisters und eines Zugführers betresfen, 
. der Bestimmungen über Beförderung der Dienslkorrespondenz und des 
Dienstguts, insbesondere auch der dienstlichen Geld= und Werthsendungen, 
der Vorschriften über die Benutzung der Wagen und deren Zugehör, sowie 
der Eigenthumsmerkmale der Wagen, 
der Bestimmungen des Regulativs über die zollamtliche Behandlung des 
Güter= und Esfektentrausports auf den Eisenbahnen, soweit diese Fest- 
setzungen die Beschaffenheit der Transportmittel, den amtlichen Verschluß 
und die Behandlung der Begleitpapiere betreffen, 
. der in den direkten Verkehren der betreffenden Bahn in Bezug auf den 
Packmeisterdienst erlassenen Vorschriften, 
ömonatliche Probezeit nach erlangter Befähigung zum Schaffner. 
VII. Oberzugmeister und Zugmeister (Zugführer, zug führende Schaffner, 
*# 
1. 
v2r 2E5 
1 
O# 
* 
2 
Oberschaffner) 
außer den unter V. und VI. bezeichneten Erfordernissen: 
2. Fähigkeit, über einen Vorgang aus dem Dienstkreise eines Zugführers in 
angemessener Form eine schriftliche Anzeige zu erstatten, 
allgemeine Kenntniß der Organisation der betressenden Eisenbahnver= 
waltung; . 
ferner Kenntniß: 
der Einrichtung der Läutewerle und der Hülfssignalapparate, 
der Vorschriften über Führung der Fahrapparate, Meilenbücher, (Kilometer= 
bücher) rc., 
der Bestimmungen über die telegraphische Ab= und Rückmeldung der Züge 
und über die Handhabung des elektrischen Telegraphen, 
Uebung im Telegraphiren,
	        
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