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Cylinders, des Kegels und der Kugel, sowie der Oberfläche derselben
(ohne Beweisführung);
ferner Kenntniß:
) der gebräuchlichsten Maurer= und Zimmermaterialien und der Mörtel-
bereitung, sowie der gewöhnlichen Maurer= und Zimmerverbände,
4) sämmtlicher bei Unterhaltung der Bahn vorkommenden Arbeiten,
insbesondere beim Oberbau: Kenntniß der dazu erforderlichen
Materialien nach Qualität und Verwendung, der Anlage und der
Verhältnisse des Bahnkörpers, der Herstellung der Bettung, der
Konstruktion des Oberbaues und der Unterhaltung desselben, der
Konstruktion und der Einlegung von Weichen, der einfacheren zur
Ausführung von Erd= und Oberbau-Ansführungen erforderlichen
Instrumente, Kenntniß der Berechnung von Prosfilen und Erdkörpern,
c) Kenntniß der Vorschriften des Bahnpolizei Reglements und der
Signal-Ordnung nebst zugehörigen Ausführungs-Instruktionen, sowie
der sonstigen Vorschriften zur Sicherung des Betriebes, des Signal-
dienstes, der Unterhaltung der elektrischen Telegraphenleitungen und
des dienstlichen Gebrauchs derselben, der Instruktion für die Bahn-
(Barrièren-, Brücken= 2c.) und Weichenwärter, der Vorschriften über
die Führung der Arbeitszüge, der Bestimmungen über freie Fahrten,
Versendung von Dienstgut und das Verhalten bei außergewöhnlichen
Vorfällen, Entgleisungen, Unfällen rc.,
s) Fertigkeit in der Führung der Bücher und der Listen zur Kontrole
der Arbeiter, Aufstellung von Rechnungen (Einnahme= und Ausgabe-
Nachweisungen und Rapporten), Kostenanschlägen und Massen-
berechnungen dazu, Kenntniß der Vorschriften über die Verwaltung
und Verrechnung der Bahnmaterialien,
6) Befähigung, kleine Zeichuungen und Handskizzen anzufertigen, ein-
fache Flächen aufzumessen und zu kartiren, Nivellements auszuführen
und aufzutragen,
h) Fertigkeit in dem Gebrauche und der Handhabung elektrischer Tele-
graphen-Apparate, insbesondere Fähigkeit, dienstliche Depeschen und
elektrische Hülfssignale selbst ohne Fehler zu geben.
6. Kenntniß der Instruktion für Zugführer und der Vorschriften über Füh-
rung der Fahrrapporte und Meilenbücher.