Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

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3. alle auf Grund ärztlichen Zeugnisses zurückgestellte (Spalte 24), sowie 
alle nicht auffindbare (Spalte 21) oder der Impfung vorschriftswidrig 
entzogene (Spalte 25) Kinder. 
Jede von der Entwickelung mindestens einer wohlausgebildeten Vaccine= 
pustel Heseäle Impsung ist als eine solche „von Erfolg“ zu verzeichnen. 
der Wiederimpfung treten nicht immer Pusteln auf, welche 
mit allen charakteristischen Merkmalen versehen sind. Als Wiederimpfung 
von Erfolg ist eine solche anzusehen, nach welcher sich am Tage der Nach- 
schau mindestens eine mehr oder weniger eingetrocknete Pustel oder die 
Borke von einer oder mehreren rasch in ihrer Entwickelung verlaufenen 
Pusteln vorfindet.
	        
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