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III.
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Formular VII.
LBemerkungen.
In die „Liste der bereits im Geburtsjahre zur Impfung vorgestellten
Kinder“ sind vom Impfarzte die Namen u. s. w. nach Maßgabe der
Spaltenüberschriften von allen denjenigen Kindern einzutragen, welche vor
Ablauf desjenigen Kalenderjahres, innerhalb dessen sie geboren sind, bereits
zur Impfung vorgestellt und wirklich geimpft worden sind.
. In Spalte 7 ist einzutragen:
bei Impfung mit Menschenlymphe von Körper zu Körper der Vor-
und Zuname des Abimpflings;
bei Impfung mit aufbewahrter Menschenlymphe der Name desjenigen
Instituts oder desjenigen Impfarztes, von welchem die Lymphe bezogen
wurde. Hatte der eintragende Impfarzt die in aufbewahrtem Zustande
gebrauchte Lyumphe von einem einzelnen Kinde entnommen, so ist der
Name dieses Kindes einzutragen; hatte er sie von mehreren Kindern
entnommen und gemischt aufbewahrt, so ist der Name des Impfarztes
selbst in diese Spalten einzutragen;
bei Impfung mit Thierlymphe ist der Name desjeuigen Instituts oder
derjenigen Privatperson einzutragen, von welcher das zur Impfung
benutzte Thier oder die aufbewahrte Lymphe bezogen wurde.
Jede von der Entwickelung mindestens einer wohlausgebildeten Vaccine=
pustel gefolgte Impfung ist als eine solche „von Erfolg“ zu verzeichnen.
Bei der Wiederimpfung treten nicht immer Pusteln auf, welche
mit allen charakteristischen Merkmalen versehen sind. Als Wiederimpfung
von Erfolg ist eine solche anzusehen, nach welcher sich am Tage der Nach-
schau mindestens eine mehr oder weniger eingetrockuete Pustel oder die
Borke von einer oder mehreren rasch in ihrer Entwickelung verlaufenen
Pusteln vorfindet.
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